Nach dem zweiten Gutachten, dass vom Gläubigerausschuss beantragt wurde, gehören nun die auf Direktinvestments erworbenen Container rechtmäßig den Anlegern. Laut Insolvenzordnung stehen ihnen in diesem Fall 91 Prozent der Erlöse zu und 9 Prozent fließen in die Insolvenzmasse. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS e.V.) rät Anlegern auch die Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens prüfen zu lassen.

Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Das zweite Gutachten im Insolvenzfall Magellan Maritime Service lässt Anleger aufatmen. Bisher zweifelte der Insolvenzverwalter an Eigentum und Mieten der Container, die den Anlegern zustünden. Es sei nicht klar gewesen, nach welchem Recht hier verfahren werden sollte, da die Container in China produziert und eingesetzt wurden. Diese und weitere Tatsachen beschrieb er in einem Rundschreiben, dass von vielen Rechtspersonen kritisch betrachtet wurde.

Um ein langes und kompliziertes Insolvenzverfahren zu vermeiden, strebten Anwälte eine Aussonderung der Container aus der Insolvenzmasse, jedoch keine Selbstverwertung durch die Anleger an.
Man möchte die Verwertungs- und Mieterlöse den rechtmäßigen Eigentümern unmittelbar zufließen lassen, denn hier greift das Sicherungsrecht. Dieses Sicherungsrecht gilt allerdings nur bis zum Tag des Insolvenzantrags. Danach zählt alles zur Insolvenzmasse.

Da die Anleger 90 Prozent der Forderungen gegen das insolvente Unternehmen halten, werden die Erlöse der Containerverkäufe und die Mieteinnahmen über den Weg der Insolvenzmasse wahrscheinlich ebenfalls an die Anleger verteilt.

" Anleger sollten sich noch einmal genau den Kaufpreis ihrer Container anschauen, denn der heutige Verkaufspreis wird weit darunter liegen. Zudem gilt es Schadensersatzansprüche zu prüfen, denn in diesem System herrscht ein massives Verlustrisiko und erhebliche Unsicherheiten. Diese und weitere Informationen hätte ihr Finanzberater mit ihnen absprechen müssen," rät Hilmar Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzschutzmarkt.de).

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