1. Auch beim Möbel-Online-Kauf gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht
Dr. Carsten Föhlisch: Wer Möbel im Internet bestellt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Verbraucher können deshalb nach Erhalt der Ware ganz in Ruhe prüfen, ob diese vollständig und unversehrt angeliefert wurde. Möbel, die noch nicht zusammengebaut geliefert werden, dürfen vom Verbraucher auch ohne Bedenken zusammengebaut werden. Hierfür kann der Online-Händler keinen Wertersatz verlangen. Wer aber zum Beispiel eine Woche lang seine Mahlzeiten am neuen Esstisch zu sich nimmt, kann zwar sein Widerrufsrecht nutzen und den Tisch zurücksenden. Der Online-Händler ist allerdings berechtigt, einen Wertersatz zu verlangen, wenn das Möbelstück dadurch einen Wertverlust erlitten hat, da diese dauerhafte Nutzung über die reine Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweisen hinaus geht.
2. Eine Schraube fehlt, was nun?
Dr. Carsten Föhlisch: Diese Situation kennt fast jeder: Das neue Wohnzimmerregal wird geliefert und beim Auspacken und Zusammenbauen stellt man fest, dass wichtige Schrauben fehlen. In diesem Fall handelt es sich um einen Mangel. Der Verbraucher kann hier die Nachlieferung der Schrauben auf Kosten des Händlers verlangen. Darüber hinaus kann man als Verbraucher natürlich auch den Widerruf erklären, das mangelhafte Möbelstück zurücksenden und die Erstattung des Kaufpreises verlangen.
3. Maßgeschneidert, aber es passt nicht – und jetzt?
Dr. Carsten Föhlisch: Nach Kundenvorgabe angefertigte oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Waren sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Wer sich also zum Beispiel seinen nach individuell angegebenen Maßen hergestellten Eckschrank anfertigen lässt, der sollte dringend beachten, dass es in diesem Fall kein Widerrufsrecht gibt. Wenn allerdings die Kundenvorgaben vom Händler nicht erfüllt wurden – der Schrank also nicht entsprechend den Maßangaben hergestellt wurde, hat der Kunde sein Gewährleistungsrecht. In diesem Fall kann er die Lieferung eines mangelfreien Schrankes verlangen.
4. Rücksendekosten bei Sperrgut – wer trägt die eigentlich?
Dr. Carsten Föhlisch: Seit dem 13. Juni 2014 gilt grundsätzlich, dass der Verbraucher im Falle eines Widerrufs die Rücksendekosten zu tragen hat. Voraussetzung dafür ist allerdings immer, dass er darüber ordnungsgemäß belehrt wurde. Wenn die Ware nicht mit normaler Post zurückversandt werden kann, muss der Händler die Rücksendekosten konkret beziffern – und zwar bereits vor Abgabe der Bestellung. Ist dies nicht geschehen oder wirbt der Händler mit einer freiwilligen Übernahme der Rücksendekosten, muss man die Kosten für die Rücksendung nicht tragen.
5. Bei Vorkasse auf Nummer sicher gehen, mit einer Geld-zurück-Garantie
Dr. Carsten Föhlisch: Besonders bei teureren Anschaffungen wie Möbeln gehen Verbraucher bei der Bezahlung per Vorkasse auf Nummer sicher, wenn sie eine Geld-zurück-Garantie in Anspruch nehmen. Damit sind Verbraucher zum Beispiel bei Problemen wie einer nicht erfolgten Lieferung abgesichert. Jeder Shop, der mit dem Trusted Shops Gütesiegel ausgezeichnet ist, bietet eine Geld-zurück-Garantie.
Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert. Zudem schützt das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de
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