Sinnvolle Alternative mit erheblichen Problemen bei der Umsetzung
Expertin und Rechtsanwältin beim Händlerbund, Peggy Sachse, hat die neue Regelung auf Praxistauglichkeit geprüft und sagt: „Mit der Hilfe von Streitschlichtungsstellen sollen Verbraucher und Online-Händler sich künftig außergerichtlich einigen. Qualifizierte Juristen sind damit beauftragt eine Schlichtung herbeizuführen, die im Gegensatz zum konventionellen Gerichtsverfahren erheblich schneller und kostengünstiger ist. In der Theorie ein guter Ansatz, doch in der Praxis haben die deutschen Gesetze die Umsetzung erheblich erschwert. Ein hohes Verbraucherschutzniveau bietet das Gesetz deshalb in Deutschland noch nicht.” Hinter der Idee steckt das „Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen“ (VSBG) mit der sogenannten ADR-Richtlinie.
Wer darf Streitmittler einer Schlichtungsstelle werden?
Der bestellte Jurist muss u. a. die Befähigung zum Richteramt vorweisen. Darüber hinaus muss er oder sie Fachwissen im Verbraucherschutzrecht nachweisen, darf aber in den letzten drei Jahren weder für Unternehmen noch Verbände, die Verbraucherinteressen vertreten, tätig gewesen sein.
Wo findet man Verbraucherschlichtungsstellen?
Nur Einrichtungen, die offiziell als Schlichtungsstelle anerkannt wurden, dürfen mit der Streitschlichtung beauftragt werden. Die Voraussetzungen dafür sind so umfangreich, dass bisher in Deutschland – abgesehen von einer staatlichen “Auffangschlichtungsstelle” – keine private Schlichtungsstelle errichtet wurde. Das Bundesjustizministerium ruft Unternehmen dazu auf, sich selbst als Schlichtungsstellen zusammenzuschließen.
Wie viel kostet das Schlichtungsverfahren?
Für Verbraucher ist die Schlichtung kostenlos. Je nach Höhe des Streitwertes fallen für Unternehmen entsprechend hohe Kosten an, die häufig unrentabel sind. Ein Beispiel: Bei einem Streitwert von 101 Euro kostet das Verfahren regulär 75 Euro.
Was ändert sich ab sofort?
Im Impressum von Online-Shops u. a. Webseiten muss bereits seit Beginn des Jahres 2016 der Hinweis zur OS-Plattform zu finden sein. An gleicher Stelle ist nun zu erklären, ob eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, an alternativen Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Aber auch Unternehmer, die sich keiner Schlichtungsstelle anschließen möchten, unterliegen bei einer Anzahl von mindestens elf Mitarbeitern der Informationspflicht.
Nach dem VSBG gilt die Informationspflicht für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Verträge mit Verbrauchern schließen. Um der neuen Pflichtinformation nachzukommen, ist eine Ergänzung der Rechtstexte erforderlich. Alle Unternehmer können sich freiwillig einer Verbraucherschlichtungsstelle anschließen.
Nützliche Links:
FAQ- Häufige Fragen
Infografik und Audio-Beitrag
Hinweisblatt ADR-Richtlinie
Kommentar: "Kostenlose Schlichtung in Deutschland – Danke für nichts!"
Unsere Expertin Peggy Sachse, Rechtsanwältin beim Händlerbund, steht Ihnen für Fragen zum Verbraucherrecht gern für Statements und Interviews zur Verfügung.
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