Kaum ein Thema wurde in den letzten zwei Jahren so kontrovers diskutiert wie die Reform des Erbschaftsteuerrechts. Kern des Anstoßes war die Verschonung von Betriebsvermögen, die vom Bundesverfassungsgericht zwar grundsätzlich bestätigt, in ihrer konkreten
Ausgestaltung aber für verfassungswidrig erklärt wurde. Nach zähem Ringen ist die Erbschaftsteuerreform 2016 in Kraft getreten. Die Neuregelungen werfen zahlreiche Fragen für die Praxis auf: Welche Grundsätze gelten bei der Verschonung betrieblichen
Vermögens, wie werden Unternehmen bewertet und wie erfolgt die Bedarfsprüfung? Welche Haltefristen und Lohnsummenerfordernisse sind zu beachten? Welche Perspektiven eröffnet das neue Recht gerade kleinen und mittelgroßen Unternehmen?

Referent wird Armin Pfirmann, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter der Dornbach GmbH, sein. Seine Schwerpunkte sind insbesondere die Beratung von mittelständischen Familienunternehmen in steuerlichen, bilanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragen, die Vermögens- und Unternehmensnachfolge sowie nationale und internationale Unternehmenstransaktionen.

Er ist u.a. Mitglied im DIHK- Finanz- und Steuerausschuss sowie im Fachausschuss Steuerrecht der Steuerberaterkammer des Saarlandes. Darüber hinaus ist er als Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
insbesondere Steuerlehr, an der Universität des Saarlandes tätig.

Im Anschluss besteht für die Teilnehmer Gelegenheit zum weiteren Austausch.

Die Veranstaltung findet statt am Montag, 6. Februar um 18 Uhr in der IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str.9. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich: bitte per Mail an hendrikje.luetjan@saarland.ihk.de , über die IHK-Homepage oder die App der IHK Saarland.

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