Nach langjährigen Gesprächen und dem letzten eigenständigen Tarifabschluss aus 2011 kann endlich wieder ein Tariferfolg im Elektrohandwerk Berlin-Brandenburg vermeldet werden!
Wurden vor zwei Jahren noch lediglich die Entgelte an den für allgemeinverbindlich erklärten Entgelttarifvertrag angepasst, so konnten sich die Tarifpartner auf einen Neuabschluss des Gesamttarifwerkes einigen.
Es wurden folgende Punkte bei einer Laufzeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2022 vereinbart:
– Die materiellen Werte sind zum 31.12.2019 erstmalig kündbar.
– Erhöhung des tariflichen Mindesturlaubs auf 24 Arbeitstage.
Verlängerung der Kündigungsfristen als Angleichung zu den gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB.
Die Entgelte steigen
zum 01.01.2017 um 7,3%,
ab 01.01.2018 um weitere 3,6% und
ab 01.01.2019 um weitere 4,3%.
Insgesamt ist dies eine Entgelterhöhung von 15,2%.
Damit liegt der Ecklohn
seit 01.01.2017 bei 12,45 €/h,
ab 2018 bei 12,90 €/h und
ab 2019 bei 13,45 €/h.
Hinsichtlich der Ausbildungsvergütungen konnte keine Einigung erzielt werden. Dies ist jedoch aufgrund der für allgemeinverbindlich erklärten Ausbildungsvergütungen unschädlich. Die Tarifpartner sind mit der Absprache auseinandergegangen, dass die AG sich mit der Einführung einer zusätzlichen Leistungsvergütung für die Azubis auseinandersetzen, für den Fall, dass irgendwann die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht mehr gelten sollte.
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