Das Amtsgericht München eröffnete am 1. Februar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für das zahlungsunfähige Unternehmen Laurèl GmbH. Eine Gläubigerversammlung ist bereits für den 25. April terminiert. Der Deutsche Finanzmarktschutz e.V. (DFMS) rät Gläubigern die Forderungsanmeldefrist bis zum 14. März 2017 einzuhalten und weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Anleger der Laurèl GmbH Anleihe aus dem Jahr 2012 müssen einen herben Verlust hinnehmen. Mit einer fünfjährigen Laufzeit und einer Verzinsung von 7,125 Prozent p.a. wäre im November 2017 eine Rückzahlung fällig gewesen. Doch dazu wird es wegen Zahlungsunfähigkeit der Laurèl GmbH nicht mehr kommen. Insolvenz statt Geld.

Am 1. Februar 2017 eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das bedeutet, dass der bereits eingeschlagene Sanierungskurs fortgesetzt wird. Potenzielle Investorenangebote sowie ein Insolvenzplan lägen bereits vor.

Der Geschäftsführer des DFMS ( www.finanzmarktschutz.de) H. Heinze rät Betroffenen, ihre Forderung fristgerecht einzureichen. ,,Eine schriftliche Forderung an den Sachverwalter ist dringend nötig, damit diese berücksichtigt wird. Anleger sollten nicht zu sehr auf einen neuen Investor vertrauen, da dies keine Garantie ist, um Verluste zu vermeiden. Nutzen Sie lieber weitere rechtliche Möglichkeiten, um z.B. mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen." Der DFMS bietet für Betroffene eine kostenlose Erstbewertung.

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