Der Karneval (oder auch Fasching) bringt auch so einige juristische Kuriositäten mit sich. Eine davon landete sogar vor dem Landesarbeitsgericht in Köln: Die Karnevalsfeier eines Unternehmens endete mit einer Schlägerei und einem Gerichtsprozess. Die Folge: Ein Mitarbeiter, der schon 28 Jahre lang im Unternehmen arbeitete, ist nun auch noch seinen Job los.

Was war passiert?

Ein als Al Capone verkleideter Mitarbeiter fühlte sich auf der Karnevalsfeier des Unternehmens von sogenannten „Möhnen“ bedrängt. Diese waren noch dazu mit Scheren bewaffnet und wollten seine Krawatte abschneiden. Da er seine Krawatte aber unbedingt behalten wollte, kam es – zunächst – zu verbalen Auseinandersetzungen. Als dann aber plötzlich weiteres Unheil in Gestalt eines Clowns dazukam, sich einmischte und darüber hinaus das Ansinnen der Frauen sogar noch unterstützte, verlor der Mann die Nerven und schlug dem Clown sein Bierglas auf den Kopf.

Daraufhin kündigte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter fristlos. Der Mann zog sodann vors Arbeitsgericht – und verlor den Prozess. Sein Argument: Er leide nach einer Operation unter Angstzuständen, wenn er Scheren sehe und sah sich deshalb der Situation nicht mehr gewachsen. Das ließ das Gericht aber nicht gelten.

Sein Pech: Von dem ganzen Vorfall gab es eine Videoaufnahme, auf der der Wutausbruch des Mannes ganz deutlich zu sehen war. Von einer „Kurzschlussreaktion in Notwehr“ konnte man deshalb dann wohl nicht mehr ausgehen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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