Die Informationsveranstaltung für 600 EGI Euro Grundinvest (München) Anleger in der bayrischen Landeshauptstadt am 21.02. 2017 war eine herbe Enttäuschung. Kurz zuvor wurde ein Insolvenzantrag von der Euro Grundinvest AG gestellt. Auf Fragen der Anleger habe es nur spärliche Antworten gegeben. Der Deutsche Finanzmarktschutz e.V. (DFMS) rät EGI Anlegern, sich nicht in eine vorgegebene Richtung lenken zu lassen und objektiven Rat einzuholen.

Nachdem sich die Gründungsgesellschaften OVT Odeon Beteiligungstreuhand Management GmbH & Co. KG, Euro Grundinvest Consulting GmbH, Euro Grundinvest Management GmbH im Insolvenzverfahren befinden, beantragte nun auch die Euro Grundinvest AG Insolvenz. Anleger von Genussrechten hofften auf eine Zwangsvollstreckung gegen Firmenchef Sven Donhuysen, doch formale Gründe verhinderten seine Stellungnahme gegenüber dem Gerichtsvollzieher.

Viele Anleger hatten sich für die Informationsveranstaltung gut vorbereitet und stellten dem Management ihre Fragen. Die Antworten seien dürftig und nicht informativ gewesen. Auch die Frage der Masseverteilung sei offen geblieben. Fehlende Transparenz sorgte nicht gerade für Vertrauen. Wenigstens erlaubt § 9 des Gesellschaftervertrages den Anlegern, einen Beirat zu gründen. Dieser soll Kontrolle und Druck auf das Management ausüben. Die Abstimmung erfolgt in schriftlicher Form von Anlegern der folgenden Beteiligungen:

Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG,
Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG,
Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG,
Euro Grundinvest Deutschland 20 GmbH & Co. KG.

Der Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de) H. Heinze äußert sich mit Bedenken über den Verlauf der Informationsveranstaltung: ,,Die Anleger wurden regelrecht abgefertigt mit nicht aussagekräftigen Fakten. Meiner Meinung nach zeigt man bewusst Ignoranz nach Außen, um den Anlegern eine Machtstellung zu präsentieren und sie in Anbetracht der aussichtslosen Lage in eine Richtung zu lenken." Der DFMS rät Betroffenen zu einer objektiven, kostenfreien Erstberatung durch unsere Vereinsanwälte, da Chancen auf Schadensersatzansprüche gegen Treuhandkommanditistin und Vertriebsmann Malte Hartwieg bestehen.

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