Was Anbieter wie GMX, Web.de, o2 und Vodafone zur neuerlichen Zwangskoppelung von Router und Tarif veranlasst hat, ist unklar. Jedoch dürfte die gesetzlich vorgeschriebene Routerfreiheit dazu geführt haben, dass den Providern das Zusatzgeschäft mit dem Verkauf oder der Vermietung von Routern weggebrochen ist. Wenn ein Tarif einen Mietrouter mit sich bringt, fallen bei einigen Providern keine zusätzlichen Kosten an. Trotzdem gehen die Kunden Verpflichtungen ein: Wird das Mietgerät nicht 14 Tage nach Vertragsende zurückgeschickt, wird eine Überlassungsgebühr für den damit zwangsweise eingetretenen Kauf des Geräts erhoben. Bei den genannten Providern muss beispielsweise bei der Tarif-Bestellung die Hardware explizit ausgewählt und mit dem Tarif in den Warenkorb gelegt werden. Auch Kabel-Internet-Provider verlangen oft, dass der Kunde sich ein Mietgerät zuschicken lässt, das laut den Vertragsbedingungen dann für eine mögliche Entstörung des Anschlusses aufbewahrt und nach Beendigung des Vertrags zurückgeschickt werden muss.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich einige Provider kaum um den Geist dieses Gesetzes Scheren. "Kunden werden zwar nicht mehr durch gebrandete Geräte und verspätete Firmware-Updates gegängelt, in vielen Fällen gibt es durch den Verzicht auf den Router allerdings keine finanzielle Ersparnis. Oft ist der Router nicht einmal abwählbar", so Kuch. Es gibt aber auch DSL-Provider wie die Telekom, die die Nutzer lediglich darauf hinweisen, dass sie einen kompatiblen Router benötigen. teltarif.de wird über die weitere Entwicklung berichten.
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