Da ein Großteil der selbstständigen Handwerker früher einmal sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, können hierdurch weitere Rentenzahlungen, z. B. aus der gesetzlichen Rente oder einer Betriebsrente, hinzukommen.
Pflichtbeiträge für die Rente?
Jeder vierte selbstständige Handwerker (25,0 Prozent) gibt zwischen 250 und 500 Euro im Monat für seine Altersvorsorge aus, 15,4 Prozent der Befragten sogar mehr als 1.000 Euro. Der finanzielle Spielraum ist bei jüngeren Personen und kleineren Betrieben tendenziell geringer.
Eine Pflicht zur Altersvorsorge in Form der gesetzlichen Rente existiert nur im zulassungspflichtigen Handwerk für zumindest 18 Jahre. Danach ist eine Befreiung möglich. Vor dem Hintergrund des Anstiegs der Zahl der Solo-Selbstständigen auch im Handwerk und wachsender Befürchtungen von Altersarmut plant die Bundesregierung eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen. Die befragten Handwerker bewerten die Pläne der Bundesregierung grundsätzlich positiv (68,0 Prozent stimmen zu). Sie fordern teilweise aber, dass diese Vorsorgepflicht nur für Personen gelten soll, die noch nicht privat vorsorgen. Jüngere Handwerksunternehmer sehen eine obligatorische Altersvorsorge für alle allerdings skeptischer.
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