Die beiden S&K-Hauptangeklagten zeigten sich am gestrigen Dienstag geständig. Sie hätten rücksichtlos gehandelt und den Schaden der Anleger billigend in Kauf genommen. Nun können sie wahrscheinlich mit kürzeren Haftstrafen rechnen. Anleger sollten prüfen lassen, was dies im Gegenzug für sie bedeutet, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).

Am 14. März 2017 ließen die Hauptangeklagten S. und K. ihren Worten Taten folgen. Wie angekündigt legten sie Geständnisse ab. Dem Handelsblatt zufolge bezeichnete K. sich selbst als „dumm und gierig“ und das Geschäftsmodell als „schäbig und einfallslos“. Auch S. habe Fehler eingestanden, wolle die volle Verantwortung übernehmen.

„Die Geständnisse beziehen sich aber lediglich auf den Untreuevorwurf. Den Betrugsvorwurf will die Staatsanwaltschaft fallen lassen, um den Prozess schneller zu Ende zu führen“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de). Zusammen mit Gericht und Verteidigern hatte die Staatsanwaltschaft eine diesbezügliche Absprache getroffen. Räumten die Angeklagten die Untreue ein, seien verkürzte Haftstrafen möglich. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung spricht nun von möglichen achteinhalb bis neuneinhalb Jahren. Ursprünglich sei eine Strafe im zweistelligen Bereich angestrebt worden.

Anleger der S&K-Gruppe sollten spätestens diese Geständnisse zum Anlass nehmen, rechtlichen Beistand zu suchen. H. Heinze: „So gilt beispielsweise abzuklären, inwieweit diese bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen könnten. In jedem Fall empfehle ich aber eine fachmännische Prüfung der diversen Anspruchsmöglichkeiten. Unsere Vereinsanwälte helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstberatung.“

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