Im Zuge der anberaumten Gläubigerversammlung sollen die Wöhrl-Anleger über die Umsetzung einer Rahmenvereinbarung und einen darauf basierenden Insolvenzplan entscheiden. Die Rudolf Wöhrl AG schloss diese Vereinbarung mit dem neuen Investor, einem Enkel des Firmengründers. Dieser habe, so die Gesellschaft, das höchste Gebot abgegeben, so dass eine Insolvenzquote von zehn bis zwanzig Prozent zu erwarten sei.
Der gemeinsame Gläubigervertreter stufe die vorliegende Lösung zwar als vorteilhaft ein, doch selbst die Emittentin empfiehlt in ihrer Einladung die Konsultation von Fachleuten. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Auch ich rate allen Betroffenen zur fachmännischen Prüfung der Investorenlösung, vor allem im Hinblick auf Anlegerinteressen und die zu erwartende Insolvenzquote. Nur so können die Anleger eine fundierte Entscheidung treffen.“
„Damit in ihrem Sinne agiert wird, sollten die Anleihegläubiger nämlich auf jeden Fall abstimmen, entweder persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter“, so Heinze weiter. Anleger müssen sich deshalb rechtzeitig zur Gläubigerversammlung anmelden. Der Emittentin zufolge muss die Anmeldung spätestens zum Ablauf des 31. März 2017 bei der Gesellschaft eingehen.
Die Vereinsanwälte des DFMS bieten Wöhrl-Anlegern ihre Hilfe an. Auch in Bezug auf die Prüfung von Ansprüchen abseits des Insolvenzverfahrens. Die Erstberatung erfolgt dabei kostenfrei.
Link zur Einladung auf der Internetseite der Emittentin:
https://www.woehrl.de/…
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