Zur Anpassung an die CLP-Verordnung wurden die alten Gefahrenbezeichnungen (sehr giftig, giftig, explosionsgefährlich, brandfördernd) nun durch die Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien der CLP-Verordnung (z. B. akute Toxizität, spezifische Zielorgan-Toxizität, explosive, selbstzerstörende oder oxidierende Stoffe oder Gemische) ersetzt. Wie bisher werden im Anhang 2 der 4. BImSchV für die einzelnen Gefahren Mengenschwellen definiert, ab denen für Lageranlagen eine bestimmte Genehmigungspflicht (mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) eintritt. Details werden in einem neuen 4-seitigen IHK-Merkblatt vorgestellt.
Außerdem wurden mit der Änderungsverordnung, die am 14. Januar 2017 in Kraft trat, Regelungslücken zur europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IED) geschlossen. Dazu wurde die Pflicht zur Genehmigung im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf weitere Anlagentypen ausgeweitet (Beschichtung von Rohstahl mit schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten, Verarbeitung oder Herstellung von Fischmehl oder Fischöl, Brennen von Melasse und Trocknung von Grünfutter oder Biertreber).
Die Änderungsverordnung sowie das Merkblatt sind auch bei der IHK erhältlich. Das Merkblatt findet sich bei der IHK Saarland im Internet unter www.saarland.ihk.de/nr?1495
Diese Publikation enthält Links zu fremden Webseiten. Wir weisen darauf hin, dass die Seiten zum Zeitpunkt der Linksetzung frei von illegalen Inhalten waren. Auf Inhalte und Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinen Einfluss. Wir machen uns die Inhalte aller verlinkten Seiten nicht zu eigen und können für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit keine Gewähr übernehmen. Wir distanzieren uns zudem ausdrücklich von Inhalten aller verlinkten Seiten, die nicht mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen, Gesetze verletzen oder den guten Geschmack beleidigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Seiten aufgeführten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Links führen.
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de
Telefon: +49 (681) 9520-431
Fax: +49 (681) 9520-489
E-Mail: ute.stephan@saarland.ihk.de