Solar 9580 e. K. (Ilshofen) ist zahlungsunfähig. Am 17. März 2017 wurde deshalb über das Vermögen des alleinigen Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 24 IN 635/16). Betroffene Anleger können nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Der Deutsche Finanzmarktschutz (DFMS) rät zur raschen Auslotung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Zahlreiche Anleger beteiligten sich an Solar 9580 im Glauben, Solaranlagen zu erwerben, um diese wieder an die Einzelfirma zu verpachten. Anfang 2015 stoppten jedoch die Pachtzahlungen an die Anleger. Es kamen Zweifel am Geschäftsmodell auf. Der Verdacht eines betrügerischen Schneeballsystems wurde geäußert. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Ein Fernsehteam habe sogar berichtet, an den angegebenen Adressen gar keine entsprechenden Anlagen vorgefunden zu haben.“

Seitdem sind die Hoffnungen vieler Anleger, ihr Geld doch noch wiederzusehen, immer weiter geschrumpft. „Die jetzige Eröffnung des Insolvenzverfahrens mag sie in ihrem Denken bestätigen. Stattdessen sollten sie form- und fristgerecht zum 24. Mai 2017 ihre Forderungen anmelden und weitere Ansprüche prüfen lassen“, so H. Heinze. Hat ihnen ein Berater die Anlage empfohlen, könnten Schadensersatzansprüche möglich sein. Dieser hat im Vorfeld eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen und ordnungsgemäß über Risiken aufzuklären. Die Vereinsanwälte des DFMS geben sehr gern eine erste, kostenfreie Einschätzung, ob diese Anforderungen im Einzelfall eingehalten wurden.

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