Manchmal ist es nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob ein Produkt ein Elektrogerät im Sinne des Elektrogesetzes oder eine Batterie im Sinne des Batteriegesetzes ist. Dies ist insbesondere bei Powerbanks der Fall.

Schwierig ist es vor allem bei Produkten, welche selbst die Quelle elektrischer Energie sind und daneben auch andere Funktionen haben, wie z.B. ein Batteriemanagementsystem, Kontrollleuchten, Ladestandsanzeigen, Datenspeicher, Kontaktstellen zu anderen Produkten, Zeitanzeigen, Weckfunktionen oder mit denen man Musik oder Radio hören kann.

Deshalb hat die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) jüngst eine Anwendungshilfe zur Einordnung dieser Geräte veröffentlicht, die Sie unter diesem Link einsehen können.

Laut der EAR handelt es sich bei einem Produkt um eine Batterie, wenn es selbst die „Quelle elektrischer Energie“ ist, „die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird“.

Dies bedeutet, dass nicht nur reine herkömmliche Batterien sondern auch Batterien bzw. Akkus mit Batteriemanagementsystemen, Ladeschnittstellen und Ladestandsanzeigen als Batterien angesehen werden und unter das Batteriegesetz fallen.

Bei einem Produkt handelt es sich in der Regel um ein Elektrogerät, wenn es Batterien enthält und weitere Zusatzfunktionen beinhaltet, wie z.B. Leuchte, Radio, Tassenwärmer, Wecker oder USB-Datenspeicher.

Wir bitten Sie, Ihren Artikelstamm mit Hilfe dieser Einordnung zu überprüfen und gegebenenfalls Ihre Mengenmeldungen für Elektro-und Elektronikgeräte, wie auch für Ihre Batterien anzupassen.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen das Team von take-e-way gerne unter der Telefonnummer 040/21901065 oder per E-Mail unter beratung[at]take-e-way.de mit Rat und Tat zu Seite.

Über die take-e-way GmbH

Gründung 2004 in Hamburg, derzeit 35 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs.

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.700 Unternehmen.

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