Über die Imobilienagentur GC Real Estate GmbH in Fehrbellin wurde am 29. März 2017 ein Insolvenzverfahren eröffnet. Bis zum 20. April 2017 können Forderungsanmeldungen an den Insolvenzverwalter gerichtet werden. Der Deutsche Finanzmarktschutz e.V. (DFMS) rät Anlegern zur Anmeldung eigener Forderungen und zur Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Schadensreduktion.

Betroffene Anleger haben nun die Möglichkeit, ihre Forderungen und Rechte beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde schriftlich einzureichen. Dazu müssen Belege wie Urkunden beigefügt werden, damit die Prüfung der Forderung zu einem positiven Ergebnis führt. Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind ebenfalls an den Insolvenzverwalter zu richten.

Zudem sollten Anleger sich den 5. Mai 2017 vormerken. An diesem Tag findet die Gläubigerversammlung in Neuruppin statt. Bei diesem Treffen können Anleger über bestimmte Punkte abstimmen. Alternativ können Anleger einen Rechtsvertreter mit einer Bevollmächtigung beauftragen, der in ihrem Namen abstimmt.

,,Über die Insolvenzmasse lässt sich noch kein Urteil fällen, da erst alle Forderungen geprüft werden müssen. Sie müssen jedoch keine Däumchen drehen, sondern sollten weitere Ansprüche prüfen lassen, so H.Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de). Unsere Empfehlung ist eine kostenlose Erstbewertung ihres Falls, denn jede Anlage bedarf einer individuellen Prüfung.

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