Adalbert Ewen: „die vom Gesetzgeber ermöglichte Verlängerung der Beschäftigungszeit von höchstens 18 Monaten in einem Betrieb durch Betriebsvereinbarung so radikal auszuweiten wirkt wie Hohn für alle diejenigen, denen das gesetzgeberische Ergebnis völlig unzureichend erschien. Damit wird ein absolut falsches Signal gesetzt, weil Nachahmerregelungen vorprogrammiert sind. Im Nachhinein hat es sich als absolut richtig erwiesen, dass die CGM in der Zeitarbeit kein Tarifpartner mehr für nur marginale Verbesserungen sein wollte. Wir sind weit weg vom Ziel einer wirklichen Angleichung der Arbeitsverhältnissen mit „normal Beschäftigten. “
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