Kleine und mittlere Kommunen stoßen bei der Realisierung großer Baumaßnahmen oftmals an die Grenzen ihrer personellen Kapazitäten. Mit der Totalunternehmervergabe auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung bietet sich die Chance, auch große Hochbaumaßnahmen effizient und wirtschaftlich zu organisieren. Es entstehen z.B. folgende Vorteile:

– frühzeitige Termin- und Kostensicherheit
– geringste Risiken für die Kommune (Planungs-, Kosten-, Termin-, Mängelhaftungsrisiken)
– geringstmögliche Belastung der kommunalen Verwaltung
– sehr wirtschaftliches Bauen durch Preis-Leistung-Wettbewerb auf Grundlage von funktionalem Leistungsprogramm (ohne festgelegten Entwurf)
– Steuerung städtebaulicher und architektonische Qualität durch Teilnahmewettbewerb, integrierten Planungswettbewerb und Gewichtung in der Bewertungsmatrix.

Im Praxisseminar wird zunächst die Vereinbarkeit der Totalunternehmervergabe mit den vergaberechtlichen Rahmenbedingungen geklärt. Sodann werden die Vor- und Nachteile der konventionellen Realisierung und der Totalunternehmervergabe aus vergaberechtlicher sowie technisch-wirtschaftlicher Sicht vorgestellt. Im Weiteren werden die wesentlichen Verfahrensschritte einer Totalunternehmervergabe anhand von Praxisbeispielen ausführlich erläutert sowie typische „Stolperfallen“ aufgezeigt.

Im zweiten Teil des Praxisseminars wird gemeinsam mit den Teilnehmern ein detaillierter Terminplan des Vergabeverfahrens mit allen Einzelvorgängen und praxisnahen Zeitdauern entwickelt.

Im Ergebnis werden die Seminarteilnehmer in ihrer eigenen Praxis einschätzen können, in welchen Hochbauprojekten eine Totalunternehmervergabe sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt werden kann und wie dabei städtebauliche und architektonische Qualitätsanforderungen abgesichert werden. Außerdem werden sie die für die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlichen Verfahrensschritte kennen und wissen, welcher Zeitrahmen hierfür anzusetzen ist.

Seminarablauf

Themenüberblick:

Rechtliche Grundlagen der Totalunternehmervergabe

– Einführung in das Verhandlungsverfahrens
– Voraussetzungen der Gesamtlosvergabe
– Grundlagen rechtssicherer Verfahrensgestaltung

Vor- und Nachteile der Totalunternehmervergabe

– aus vergaberechtlicher Sicht
– aus technisch-wirtschaftlicher Sicht
– aus verfahrensökonomischer Sicht
– aus architektonischer/städtebaulicher Sicht
– aus gesellschaftlicher/politischer Sicht

Durch Betrachtung dieser Beschaffungsvariante aus den vorstehenden Blickwinkeln sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, konkrete Beschaffungsvorgänge anzustoßen und insbesondere im politischen Raum begründet erläutern zu können.

Praxisteil 1: Vorstellen der wesentlichen Bausteine

– des Teilnahmewettbewerbs
– des Bieterwettbewerbs
– der Vergabeunterlagen / Funktionale Leistungsbeschreibung
– der Angebotsauswertung inkl. Erstellen einer Wertungsmatrix
– der Verhandlung

anhand von Praxisbeispielen.

Praxisteil 2: Gemeinsames Erarbeiten eines detaillierten Terminplanes zu einem Vergabeverfahren mit allen Einzelvorgängen und praxisnahen Zeitdauern

Referenten

Dr.  Mathias  Finke, ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Hamburg. Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die konfliktvermeidende Vertragsgestaltung sowie die Claim/Anticlaim-Beratung und das Führen von Rechtsstreitigkeiten sowohl vor den ordentlichen Gerichten als auch in internationalen Schiedsverfahren. Er begleitet verschiedene Offshore-Windpark-Projekte in der Deutschen Nord- und Ostsee von der Genehmigungs- über die Errichtungs- bis zur Betriebsphase sowie regelmäßig großvolumige Bauträgerprojekte des luxuriösen Wohnungs- und Gewerbebaus in ganz Deutschland. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die vergaberechtliche Beratung öffentlicher Auftraggeber, insbesondere bei der Strukturierung und Realisierung von Beschaffungsvorhaben jeder Art. In den letzten Jahren hat Herr Dr. Finke vermehrt großvolumige Totalunternehmervergaben als verantwortlicher Partner einer Beraterteams für öffentliche Auftraggeber strukturiert und bis zur Abnahme der Bauleistung begleitet. Herr Dr. Finke ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Lehrbeauftragter für Baurecht und Baumanagement der Leuphana Universität in Lüneburg. Er hält regelmäßig Seminare zum Bau- und Vergaberecht. Darüber hinaus ist er Autor u.a. im Kommentar Eschenbruch/Opitz zur Sektorenverordnung und veröffentlicht regelmäßig Urteilsanmerkungen.

Henrik  Vogt, Dipl.-Ing. Architekt, DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG

Termin und Ort

Ort: Tagungshotel
Hamburg

Zeitraum: 01.06.2017 10:00 Uhr – 01.06.2017 17:00 Uhr

Preis

300,- Euro zzgl. MwSt.

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