Der E-Commerce treibt das Wachstum im Handel weiter an. Der Umsatz im Internethandel wächst nach Angaben der von der Creditreform veröffentlichten Zahlen stärker als der Offline-Handel und beflügelt die Branche. Der Anteil am elektronischen Handel stieg dabei von 11,6 % im Jahre 2015 auf 13,5 % in 2016 und prognostizierten 15,2 % im laufenden Jahr 2017. Das gesamte Wachstum des Webhandels beträgt zwischen 2015 und 2016 stolze 18,3 %. Dabei wurden 253 Millionen Online-Bestellungen (im Jahre 2015) vorgenommen.

Kurz gesagt: Der Onlinehandel boomt. Und jetzt kommen auch die Lebensmittel zusätzlich als Wachstumstreiber dazu.

Doch viele Webshopbetreiber sparen an der falschen Stelle: Nämlich bei der Rechtsberatung. Ich selbst stelle immer wieder aufs Neue unzureichende Webseiten auch von bekannten Marken und Betreibern fest. Seien es fehlende Datenschutzhinweise oder solche an der falschen Stelle, wie bspw. im Impressum. Seien es unzureichende Artikelbeschreibungen, falsche Bestellprozesse oder gefährliche Buttonbeschriftungen am Ende des Bestellvorgangs.

Solche Fehler sind leicht zu beheben und einfach zu vermeiden. Wir unterstützen Webshopbetreiber bei der Rechtssicherheit ihrer Website. Vom vollständigen Webshop-Check bis hin zu Testbestellungen, Prüfung und Erstellung aller erforderlichen Pflichttexte und natürlich der laufenden Betreuung und Beratung und der Bereitstellung von Infos für erforderliche Updates und Anpassungen können wir den Handel im Netz rechtssicher und damit auch abmahnsicher machen. Das schont den Geldbeutel und die Nerven. Und die Kunden wissen einen gut aufgestellten Webshop erfahrungsgemäß zu schätzen.

Sehr gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und maßgeschneidertes Angebot. Sprechen Sie uns jederzeit an. Per E-Mail an info@schutt-waetke.de oder per Telefon an 0721/120500.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

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