Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deut-schen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 49 bundesweiten Branchenorganisationen und 14 Landesvereinigungen organisiert.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die BDA für eine rechtssichere Teilnahme der Verbände am elektronischen Rechtsverkehr ein, da ab dem 1. Januar 2018 der elektronische Datenaustausch mit den Gerichten über die gesetzlich definierten sicheren Übertragungswege bundeseinheitlich eingeführt wird.

„Ein entscheidender Faktor bei unseren Überlegungen war die Tatsache, dass für Rechtsanwälte, Notare oder auch Bürger und Behörden explizit Festlegungen getroffen wurden oder in der Planung sind. Eine klare gesetzliche Regelung fehlt aber bisher für Verbände. Da aber der elektronische Datenaustausch sowohl unter Kostengesichtspunkten als auch unter zeitlichen Aspekten anzustreben ist, mussten wir uns Gedanken um Alternativen machen. Und das mit der Maßgabe einer kurzfristigen, wie auch rechtssicheren Umsetzung“, beschreibt Herr Ulrich Hüttenbach, Geschäftsführer und Leiter Verwaltung und Verbandsorganisation, die Überlegungen zur Forderung der BDA nach einer gesetzlichen Lösung.

Hüttenbach weiter: „Da wir auf der einen Seite die Firma procilon als Hersteller von zugelassenen Drittprodukten für den elektronischen Rechtsverkehr identifiziert hatten und auf der anderen Seite erste Erfahrungen mit dem Unternehmen bei Mitgliedsverbänden vorlagen, sind wir in die Verhandlungen eingestiegen. Diese sind nun abgeschlossen und wir können unseren Mitgliedern einen attraktiven Zugang zum procilon-Angebot vermitteln. Damit ist der Grundstein für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit gelegt, die auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigt“.

Bianca Harder, Verantwortliche auf procilon Seite, ergänzt: „Begonnen hat alles für uns mit zwei Pilotinstallationen im Norden und Süden der Republik. Hier konnten wir den Beweis antreten, dass wir es mit unserer Aussage ‚ERV- so einfach wie E-Mail‘ ernst meinen. Das haben wir erfolgreich geschafft. Natürlich sind unsere Kenntnisse der speziellen Anforderungen beim elektronischen Rechtsverkehr ausgesprochen hilfreich. Hier konnten wir in zahlreichen Projekten in den vergangenen Jahren und durch unsere Mitarbeit in Branchengremien eine Menge Wissen ansammeln, von dem nun auch die Mitgliedsverbände der BDA partizipieren können.“

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