Ein Antrag über das Portal ist für alle Bewerber, auch für jene aus dem Ausland, verpflichtend. Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich rechtzeitig um die Anerkennung ihrer Zeugnisse kümmern und darüber hinaus spätestens zur Immatrikulation Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse erbringen. Alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen müssen der Universität Potsdam bis zum 15. Juli 2017 vorliegen. Forschungsbasierte Lehre und ein starker Praxisbezug sind nur zwei Gründe, die für ein Studium in Potsdam sprechen. Informationen über das umfangreiche Studienangebot mit seinem breiten Fächerspektrum von Geistes-, Sozial-, Wirtschafts-, Human-, Natur- und Rechtswissenschaften sind im Internet unter http://www.uni-potsdam.de/studium/studienangebot.html verfügbar. Interessierte erhalten dort neben einer ausführlichen Beschreibung einzelner Studiengänge auch Angaben über die Zulassungsbeschränkungen. Für zulassungsfreie Studiengänge ist keine Bewerbung erforderlich. Für diese Studiengänge können Bewerber ab dem 15. August 2017 über das Studienplatz-Portal direkt die Immatrikulation beantragen.
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