Für die heutige Antragskonferenz der geplanten Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung SuedLink hat die Region Hannover ihre Stellungnahme zur Umwelt- und Raumverträglichkeit der von Vorhabenträgern TenneT TSO GmbH und TransNetBW vorgelegten Korridorvarianten abgegeben. Der Umwelt- und Planungsdezernent der Region Hannover, Prof. Dr. Axel Priebs, begrüßte dabei, dass zahlreiche der schon im informellen Verfahren gegebenen Hinweise und Anregungen in die jetzt förmliche Bundesfachplanung übernommen wurden: „Auch für die aktuellen Festlegungen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2016 erwarten wir, dass diese nach dem Inkrafttreten des RROP in der weiteren SuedLink-Planung vollständig beachtet werden.“

Zwei mögliche Korridore für die Erdkabel des SuedLinks berühren den Bereich der Region Hannover: Eine Variante führt von Neustadt über Wunstorf, Garbsen, Seelze, Gehrden, Ronnenberg und Wennigsen bis nach Springe, die östlichere Streckenführung würde Burgdorf und Uetze betreffen. „Raumwiderstände“ sieht die Region als Trägerin öffentlicher Belange wie Landesplanung, Denkmalschutz, Naturschutz, Gewässer- und Bodenschutz sowohl bei der längeren westlichen wie der östlichen Korridorvariante.

Beim dem sogenannten „Trassenkorridorsegment 53“ sind aus Sicht der Regionalplanung das Vorranggebiet für den Hochwasserschutz östlich von Ehlershausen zu beachten sowie südlich von Hänigsen das im RROP festgelegte Vorranggebiet für die Windenergienutzung. Auch auf die Trinkwassergewinnung südlich des Burgdorfer Holzes wird seitens der Region hingewiesen.

Sonja Beuning, Leitern des Fachbereichs Planung und Raumordnung der Region Hannover, betont: „Wir werden dann vor allem darauf achten, dass ein möglichst großer Abstand zu Wohnsiedlungen eingehalten wird und sensible Bereiche wie Naturschutz-gebiete oder Biotopverbünde nicht zu Schaden kommen.“

Bei der Ostführung des SuedLinks würden in der Region Hannover insgesamt fünf unter Landschafts- oder Naturschutz stehende Gebiete und Objekte tangiert: das Schilfbruch, das Burgdorfer Holz und das Feuchtgrünland „Im Flethe“. Außerdem betroffen sind wertvolle Bereiche für Brutvögel, historische Waldstandorte sowie Baumalleen. „Durch eine entsprechende Trassenführung könnten Beeinträchtigungen dieser sensiblen und für Flora und Fauna wichtigen Bereiche aber weitgehend vermieden werden“, so Priebs. Auch das historische Erdölförderungsgebiet von Hänigsen-Obershagen-Nienhagen kreuzt der SuedLink-Korridor. Hinterlassenschaften wie Bohr- und Ölschlammdeponien und aufgegebene Bohrlöcher könnten sich im geplanten Baufeld als Hindernisse erweisen.

Für die West-Variante des Stromkorridors hat die Region Hannover ebenfalls eine detaillierte Stellungnahme abgegeben, die die verschiedenen Betroffenheiten aufzeigt und Empfehlungen für eine Optimierung der Trassenführung gibt.

In der grundsätzlichen Entscheidung gegen die oberirdischen Leitungen mit ihren „Masten“ und für eine Erdkabellösung sehen Priebs und Beuning nach wie vor einen Erfolg der von Region Hannover unterstützten „Hamelner Initiative“, einem Zusammenschluss der vom SuedLink-Projekt betroffenen Landkreise in Deutschland. „Die Region wird weiter den konstruktiven Dialog zur Festlegung eines möglichst konfliktarmen Korridors für die Nord-Süd-Stromtrasse unterstützen und alle möglichen Alternativen fachlich prüfen. Wir stehen dabei in einem engen Austausch mit unseren Kommunen und wollen auch ein optimales Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger der Region erreichen.“

In der Bundesfachplanung wird ein zunächst ein Gebietsstreifen ausgewiesen, in dem die künftige Stromtrasse verlaufen soll. Innerhalb dieses sogenannten Trassenkorridors wird die Umwelt- und Raumverträglichkeit einer Erdkabelleitung geprüft. Der genaue Verlauf der Trasse ist Gegenstand des abschließenden Planfeststellungsverfahrens. Der Korridor ist etwa 1.000 Meter breit, die finale Trasse wird aber deutlich weniger Raum in Anspruch nehmen. Der Abschnitt B für den SuedLink verläuft zwischen Scheeßel und Bad Gandersheim bzw. Seesen.

In öffentlichen Antragskonferenzen sammelt die Bundesnetzagentur zurzeit Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors und zu möglichen Alternativen. Hierzu lädt sie Vereinigungen und die Träger öffentlicher Belange ein. Sachliche Hinweise aus der Antragskonferenz können in den Untersuchungsrahmen einfließen, den die Bundesnetzagentur als Ergebnis festlegt. Der Untersuchungsrahmen bestimmt, welche Unterlagen und Gutachten der Übertragungsnetzbetreiber noch vorlegen müssen.

Die vollständige Stellungnahme ist im Internet unter www.hannover.de zu finden.

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