Im Zuge der Dominanz von Smartphones gegenüber Tablets und Desktop- PCs gewinnen Shopping-Apps zunehmend an Beliebtheit bei Verbrauchern und werden somit für Shopbetreiber immer bedeutsamer. Eine technische Hürde stellt jedoch die Bildschirmgröße dar – insbesondere, wenn es um die Informationspflicht im Fernabsatz geht. Welche Vereinfachungen für die Darstellung der Rechtstexte auf einem Smartphone-Display gelten und wo die Rechtslage noch ungeklärt ist hat Frieder Schelle in seinem aktuellen Blogbeitrag für Sie zusammengetragen.

Von Bedeutung sind innerhalb von Apps vor allem zwei Arten von Transaktionen: Warenbestellungen und In-App-Käufe. In diesem Beitrag geht es um Warenbestellungen. Problematisch ist in Apps vor allem die Erfüllung der fernabsatzrechtlichen Informationspflichten. Viele dieser Informationspflichten können in AGB erfüllt werden (z.B. Informationen zur Vertragstextspeicherung, Gewährleistung, Vertragsschluss usw.), andere Informationspflichten sind auf separaten Seiten sinnvoll untergebracht (z.B. Lieferbeschränkungen und Versandkostenaufstellungen). Es stellt sich nun die Frage, ob die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten in Apps vernünftig erfüllt werden können oder ob die Größe eines Smartphonedisplays dazu führt, dass die Informationen nicht klar und verständlich erteilt werden können.

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