Aus Sicht des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) fällt die verabschiedete Gesetzesfassung gemäßigter als der ursprüngliche Gesetzesentwurf aus.
Der B.KWK begrüßt, dass das im Gesetzesentwurf angedachte Kumulierungsverbot bei der Wahl einer teilweisen Entlastung von der Energiesteuer nicht Eingang in das Gesetz gefunden hat. Der B.KWK hatte sich zuvor in einer Stellungnahme gemeinsam mit dem AGFW und dem VfW für die Beibehaltung der Möglichkeit ausgesprochen, mehrere Beihilferegelungen gleichzeitig gewähren und kumulieren zu können.
In der gemeinsamen Stellungnahme hatte der B.KWK auch eine Absenkung der unteren elektrischen Leistungsgrenze zur Energiesteuerentlastung von zwei auf ein Megawatt entschieden abgelehnt. Dem ist der Gesetzgeber gefolgt. Der B.KWK begrüßt diese Entscheidung, da hierdurch weiterhin ein wirtschaftlicher Betrieb von KWK-Anlagen in diesem Leistungsbereich gewährleistet wird.
Im Energiesteuergesetz wird es künftig nur noch einen § 53a geben. Die aktuellen Paragraphen 53a und 53b werden in diesem zusammengefasst. Diese Zusammenführung im Sinne der Vereinfachung und Verschlankung des Gesetzestextes ist zu begrüßen.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile rund 520 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.
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