Insbesondere die Ausbildung des Personals wurde verbessert und auch die technische Ausstattung entspricht mittlerweile dem aktuellen Stand der Technik. „Heutige Kontrolleure gehen mit Tablet-PC auf die Spielplätze, dokumentieren die Mängel und senden den Bericht sofort an die zuständigen Stellen“, erklärt Diekmann. „So werden Übertragungsfehler, etwa durch schlecht lesbare handschriftliche Notizen, verhindert und es kann sofort mit der Beseitigung der Mängel begonnen werden.“ Auch wenn mittlerweile viele Altgeräte aus den 1980er und 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts von den Plätzen verschwunden sind, weisen zahlreiche Anlagen Sicherheitsmankos auf. Die größten Gefahren sind neben Verschleiß, Verschmutzung und Vandalismus weiterhin ein unsachgemäßer Aufbau der Geräte sowie Fehler bei der Wartung und Reparatur.
Ganztagsangebote erhöhen Wartungsaufwand
Betreiber von öffentlich zugänglichen Spielanlagen sind durch entsprechende europäische Normen verpflichtet, in bestimmten Intervallen die Kontrollen, Wartungen und Inspektionen durch qualifiziertes Personal vornehmen zu lassen und diese genau zu dokumentieren. Doch die Praxis zeigt, dass gerade bei kleinen und mittelgroßen Kommunen, bei Wohnungsbaugesellschaften, Kindertagesstätten und Schulen die Prüfungen auf manchen Spielplätzen gar nicht oder durch nicht fachkundiges Personal durchgeführt werden. „Durch die heutigen Ganztagesangebote bei Kindergärten und Schulen werden die Spielplätze auch intensiver genutzt. Das führt zu schnellerem Verschleiß und muss unbedingt beobachtet werden“, so Diekmann. Selbst wenn alle Pflichten erfüllt werden, stellt die sorgfältigste Prüfung immer nur eine Momentaufnahme dar. Daher sollten auch Eltern, Großeltern oder Anwohner die Spielplätze im Auge behalten. Wer Schäden an Geräten feststellt, sollte den Betreiber informieren. Das gilt auch, wenn sich ein Kind verletzt hat. Die Kontaktdaten beziehungsweise Telefonnummer finden sich in der Regel auf dem Hinweisschild zur Spielanlage. „Wichtig ist es, Schäden sofort zu melden und im Zweifelsfall das zuständige Ordnungsamt zu kontaktieren, damit der betroffene Bereich so schnell wie möglich abgesperrt werden kann“, betont der TÜV Rheinland-Experte.
Weitere Informationen über Tipps zur Spielplatzsicherheit unter www.tuv.com/presse beim TÜV Rheinland.
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