In jedem Fall sollten die Nutzer ihre E-Mail-Adresse nur preisgeben, wenn es wirklich notwendig ist. Wer diese beispielsweise für eine Webseite benötigt, die nicht hundertprozentig vertrauenerweckend erscheint, kann eine Freemailer-Adresse verwenden. Solch eine Adresse bekommen die Verbraucher bei Diensten, die kostenlose Einweg-Mail-Adressen anbieten. Auch sollte die eigene Mail-Adresse nicht in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. "Nutzer, die eine eigene Webseite betreiben, müssen in der Regel ihre E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme preisgeben. In diesem Fall ist es ratsam, hierfür nicht dieselbe Adresse zu verwenden, die auch für private Zwecke genutzt wird", so Winter. Beim Abrufen der öffentlichen Mail-Adresse sollte ein guter Spam- und Virenschutz zum Einsatz kommen. Am besten, die Nutzer achten schon beim Einrichten ihrer Mail-Adresse darauf, dass der Anbieter einen Spam- und Virenschutz verwendet.
Wichtig: Bei unbekannten Absendern und Dateianhängen sollten die Verbraucher vorsichtig sein! Hier können Viren und Co. lauern. Winter warnt: "Virenmails verwenden gerne Betreffzeilen wie ‚Mahnung‘ oder auch ‚Ihre Rechnung‘, die zum Öffnen provozieren sollen. Wenn aus dem Absender und Mailinhalt nicht deutlich wird, wer da eine Mahnung etc. schickt und warum, sollte der Anhang auf keinen Fall geöffnet werden." Aber auch bei bekannten Absendern können Gefahren lauern. Denn manche Viren verbreiten sich, indem sie sich selbst per Mail an alle Empfänger aus dem Adressbuch verschicken. Wer sich unsicher ist, sollte die Mail des Bekannten nicht öffnen, sondern kurz nachfragen. Zudem sollten die Nutzer Folgendes bedenken: "Wer sich im Urlaub befindet und eine Abwesenheitsnotiz eingerichtet hat, sollte sich bewusst darüber sein, dass diese Nachricht den Empfängern verrät, dass das Haus oder die Wohnung leer steht. Daher sollte man den Empfängerkreis möglichst klein halten oder gegebenenfalls auf eine solche Nachricht verzichten", rät Winter abschließend.
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