Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. appelliert an die Bundesländer, ihre Datenschutzgesetze auf die ab 25. Mai 2018 greifende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) abzustimmen. Der derzeit bestehende Flickenteppich an Landesdatenschutzgesetzen enthalte viele von der DS-GVO abweichende Regelungen, die eine bundesweit einheitliche Auslegung nahezu unmöglich machen, erklärte der BvD in Berlin.

Für Datenschutzbeauftragte und Bürger sind einheitliche und nachvollziehbare Regeln essentiell. Das Datenschutzziel der Transparenz muss auch für Ländergesetze gelten, verlangte der Berufsverband. Die DS-GVO muss bundesweit einheitlich gelten.

Unterschiedliche Regelungen gibt es derzeit unter anderem bei der Videoüberwachung, in der Forschung und bei den Grundlagen der Datenübermittlungen. Auch an Schulen und Krankenhäusern, die in die Regelkompetenz der Länder fallen, wird Datenschutz unterschiedlich ausgelegt. Das hält der BvD für schwer nachvollziehbar.

Der BvD warnte, Sonderregeln zur DS-GVO dürften nur dort formuliert werden, wo das EUGesetz Öffnungsklauseln oder Regelungsbefugnisse vorsieht. Eine solche Öffnung gibt es aber nicht für die Berufung von internen und externen Datenschutzbeauftragten an öffentlichen Einrichtungen.

Nach der Einigung im Bundestag zum neuen Bundesdatenschutzgesetz und der Umsetzung der DS-GVO steht die Überarbeitung der Landesdatenschutzgesetze auf der Agenda. Der BvD wird den Gesetzgebungsprozess in den Ländern begleiten und darauf achten, dass die Vorhaben mit EU- und Bundesrecht konform gehen.

 

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