Den gesetzlichen Rahmen dafür setzt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Verbindung mit der neuen Deutschen Industrienorm (DIN) 66399 und den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die allgemein gültige Beurteilungsmaßstäbe für das Vernichten von Datenträgern mit schutzbedürftigen Inhalten festlegen. Gleichzeitig schafft die DIN eine Grundlage für das Vergleichen von Maschinen und Einrichtungen, die für die Vernichtung geeignet sind. Die zuverlässigste Methode der Datenvernichtung ist das physische Zerstören der Datenträger nach der Löschung der digitalen Informationen. Im krz wurde dieser Vorgang vom Vertriebsbeauftragten Malte Sundermann organisiert. „Es ist schon interessant, wie klein die geschredderten Überbleibsel zum Schluss sind“, bemerkte er mit einem Blick auf die angehäuften Überreste alter Speichermedien. Überwacht wurde die Aktion von den Datenschutz- und Informationsbeauftragten des Lemgoer IT-Dienstleisters.
Neben Festplatten und CDs wurden auch Magnetbänder und andere Datenträger, getrennt nach ihrer Medienart, vernichtet.
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