Dank diesem Bescheid ist Zinc One in der Lage, die derzeitige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Zusammenhang mit dem Projekt für ein aktuelles und zukünftiges Genehmigungsverfahren zu nutzen. Die Probenahmen für eine Neuauflage der ökologischen Grundlagenstudie für die UVP stehen kurz vor Abschluss und ein Antrag auf Genehmigung der ersten Bohrplattformen wird noch diese Woche eingereicht. Sobald eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde, werden im September sowohl die Bohrungen als auch weitere Explorationsarbeiten vor Ort eingeleitet.
„Wir freuen uns, dass das Ministerium die Aussetzung der Minenschließung genehmigt hat. Es ist dies ein weiterer wichtiger Schritt in unserer Planung, die einen Produktionsbetrieb zum Abbau dieser Zinkerze vorsieht“, erklärt James Walchuck, CEO von Zinc One. „Unser Team arbeitet weiterhin mit Hochdruck daran, das Projekt in zeitlicher Abstimmung mit dem umweltrechtlichen Verfahren in Peru und mit der Unterstützung und Beteiligung der betroffenen Gemeinden auszubauen.“
Darüber hinaus gibt Zinc One bekannt, dass die Firma Watts, Griffis and McOuat Limited mit der Erstellung einer Ressourcenschätzung und – gemeinsam mit NovoPro (einer auf Projektentwicklungen und Projektleitungen spezialisierten Beratungsfirma in Montreal) – mit der Leitung einer wirtschaftlichen Erstbewertung für das Zinkoxidprojekt Bongará beauftragt wurde. Die Ressourcenschätzung und die wirtschaftliche Erstbewertung sollen im ersten bzw. zweiten Quartal des kommenden Jahres abgeschlossen werden.
Wegen der aussichtreichen Zinkoxidprojekte Bongará und Charlotte-Bongará hat sich Zinc One entschlossen, die Exploration des Urankonzessionsgebiets Crackingstone nicht fortzuführen, und hat das Konzessionsgebiet wieder an den Optionsgeber retourniert.
Über Zinc One Resources Inc.
Zinc One ist auf den Erwerb, die Exploration und die Erschließung von aussichtsreichen und im fortgeschrittenen Ausbaustadium befindlichen Zinkprojekten in bergbaufreundlichen Rechtssystemen spezialisiert. Die Hauptaktiva von Zinc One sind die Mine Bongará und das Zinkoxidprojekt Charlotte Bongará im nördlichen Zentrum Perus. Das Zinkoxidprojekt Bongará war von 2007 bis 2008 ein Produktionsbetrieb, wurde aber im Zuge der internationalen Finanzkrise und dem damit einhergehenden Verfall des Zinkpreises stillgelegt. Im ehemaligen Produktionsbetrieb wurden beim Abbau der obertägigen und oberflächennahen nicht sulfidischen Zinkmineralisierung Zinkkonzentrationen von über 20 % und Ausbeuten von über 90 % erzielt. Es ist bekannt, dass sich zwischen dem Abbaugebiet und dem Zinkoxidprojekt Charlotte-Bongará in knapp sechs Kilometer Entfernung in nord-nordwestlicher Richtung – wo im Rahmen früherer Bohrungen mehrere oberflächennahe Zonen mit hochgradigen Zinkwerten durchschnitten wurden – Ausbisse von nicht sulfidischen Zinkerzen mit hohem Mineralisierungsanteil befinden. Das Unternehmen wird von einem erfahrenen Team aus Explorationsgeologen und Ingenieuren geleitet, die bereits Erfolge in der Errichtung und im Betrieb von Bergbaustätten verbuchen können.
Der technische Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Bill Williams, COO und Direktor von Zinc One, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 geprüft und genehmigt.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Unternehmens unter www.zincone.com oder über CEO, President und Director James Walchuck (Tel. (604) 683-0911, E-Mail: info@zincone.com).
FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS VON
ZINC ONE RESOURCES INC.
Unterschrift:
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James Walchuck
CEO & President
Zukunftsgerichtete Aussagen
Die Informationen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den Annahmen zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung basieren. Diese Aussagen spiegeln die aktuellen Schätzungen, Ansichten, Absichten und Erwartungen des Managements wider. Sie stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar. Zinc One weist darauf hin, dass sämtliche zukunftsgerichteten Aussagen grundsätzlich ungewiss sind, und dass die tatsächlichen Leistungen von einer Reihe bedeutsamer Faktoren beeinflusst werden, von denen viele nicht im Einflussbereich der beiden Unternehmen liegen. Zu solchen Faktoren zählen unter anderem Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die relativ kurze betriebliche Existenz von Zinc One, die Umsetzung der geplanten Explorations- und Erschließungsprogramme im Zinkoxidprojekt Bongará und die Notwendigkeit der Einhaltung umweltrechtlicher und behördlicher Vorschriften. Demnach können die tatsächlichen und zukünftigen Ereignisse, Bedingungen und Ergebnisse erheblich von den Schätzungen, Ansichten, Absichten und Erwartungen, die in den zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, abweichen. Zinc One ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen offiziell zu aktualisieren oder zu berichtigen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.
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