Titandioxid (TiO2) gilt als das wichtigste Weißpigment. Dennoch hat der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur ECHA am 8. Juni 2017 nach Vorschlag der Nationale Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitssicherheit in Frankreich (ANSES) empfohlen, Titandioxid als einen Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ durch Einatmen einzustufen. Dies entspräche einer Kennzeichnung mit dem H-Satz H350i.

Im nächsten Schritt folgt nun eine politische Diskussion, in der auch sozioökonomische Argumente angebracht werden können. Mit einer finalen Entscheidung wird Ende 2018 gerechnet.

Der Vorschlag wird von ROWA Masterbatch sowie von zahlreichen weiteren Unternehmen und Organisationen als unangemessen angesehen. Dazu zählt auch der Masterbatchverband, eine Fachabteilung des Verbands der Mineralfarbenindustrie e.V. (VdMi), in dem neben dem Gründungsmitglied ROWA Masterbatch noch 21 weitere Masterbatchhersteller organisiert sind.

Dafür sind verschiedene Gründe zu nennen:

  • Über mehrere Jahrzehnte durchgeführte epidemiologische Untersuchungen an über 20.000 Mitarbeitern aus der Titandioxidproduktion zeigen keine Hinweise auf Probleme.
  • Die Ergebnisse der „Lung overload“-Studien an Ratten, auf die sich die ANSES in ihrem Dossier für eine harmonisierte Einstufung („Legaleinstufung“) von TiO2 bezieht, können nicht auf den Menschen übertragen werden und sind über 20 Jahre alt.
  • Da für TiO2 in Form von Staubgrenzwerten bereits arbeitsschutzrechtliche Regelungen bestehen, ist die Maßnahme einer harmonisierten Einstufung als ungeeignet anzusehen.

Für Verwender von Produkten wie Masterbatches und Compounds ist zudem zu beachten, dass das Titandioxid fest in eine Kunststoffmatrix eingebunden ist und so immobilisiert wird – man spricht hier von dem sogenannten Einkapselungsprinzip. Mit einer Staubbelastung ist daher nicht zu rechnen.
Eine harmonisierte Einstufung hätte erhebliche Verwendungseinschränkungen zur Folge und würde den Aufwand bei Herstellung, Verarbeitung, Vermarktung und Entsorgung sehr stark erhöhen. Dies würde auch für Produkte gelten, in denen das Titandioxid nicht staubförmig auftritt.

Da Produktsicherheit bei ROWA Masterbatch besonders groß geschrieben wird, haben die Kunden einen starken Partner an ihrer Seite, der die Entwicklungen in diesem Prozess detailliert verfolgt.

Die neue Website initiative-pro-titandioxid.de bietet weitergehende Informationen über Titandioxid und das Einstufungsverfahren. Diese ist seit Mitte Juni online und wird gemeinsam von dem Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) und dem VdMi betrieben.

Über die ROWA GROUP Holding GmbH

ROWA GmbH wurde 1958 gegründet und ist ein Partner der ROWA GROUP. Überall auf der Welt steht die Marke ROWA für technische Kompetenz, moderne Produktgestaltung und kundenorientierten Service. Maßgeschneiderte Kundenlösungen haben bei ROWA Tradition und sind selbstverständlich! Die Entwicklung von neuen Produkten, die Suche nach alternativen Rohstoffen und die stetige und nachhaltige Optimierung unserer Prozesse, gepaart mit modernster Technik, motivierten Mitarbeitern und ökonomischem Umweltschutz, haben bei uns den höchsten Stellenwert. In 2010 wurde die ROWA GmbH in die ROWA GROUP Holding GmbH umbenannt und die Abteilungen Lack und Masterbatch als ROWA Lack GmbH und ROWA Masterbatch GmbH – Fachbereich: Farb- und Additivmasterbatches – neu gegründet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ROWA GROUP Holding GmbH
Siemensstraße 1-9
25421 Pinneberg
Telefon: +49 (4101) 70606
Telefax: +49 (4101) 706203
http://www.rowa-group.com

Ansprechpartner:
Bernhard Scheffold
ROWA Masterbatch
Telefon: +49 (4101) 706-01
E-Mail: info@rowa-masterbatch.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.