Gemäß den Bedinungen der LOI entrichtete Nubian eine Anzahlung in Höhe von 25.000 $ an Zinc One und hat sich zur Zahlung von 600.000 $ bei Abschluss verpflichtet (die „Abschlusszahlung“). Die Abschlusszahlung beinhaltet (i) eine Barzahlung von mindestens 125.000 $ und (ii) Stammaktien von Nubian im Wert von maximal 475.000 $. Die Anzahl der Stammaktien wird auf Grundlage des volumengewichteten Durchschnittspreises für die 60 Kalendertage vor dem Datum der LOI berechnet.
Darüber hinaus wird Zinc One auch vier nicht erstattungsfähige, jährliche NSR-Anzahlungen (Net Smelter Royalty) in Höhe von 162.500 $ erhalten. Zinc One erhält außerdem eine NSR-Beteiligung von 2 %. Nubian hat das Recht, die Hälfte dieser Beteiligung (1 %) bis zum dritten Jahrestag des ersten Gold-, Silber- oder Konzentratverkaufs für 500.000 $ zu erwerben. Die Parteien haben vereinbart, bis zum 23. November 2017 eine endgültige Vereinbarung abzuschließen.
Jim Walchuck, Chief Executive Officer von Zinc One, sagte dazu: „Der geplante Verkauf des Silberprojekts Esquilache bekräftigt den Plan der Geschäftsleitung, sich auf die Exploration und Erschließung unserer Hauptprojekte, der Zinkoxidprojekte Bongará Mine und Charlotte-Bongará in Nordzentral-Peru, zu konzentrieren und Zinc One als ein reines Zinkexplorations- und -erschließungsunternehmen zu führen.“
Der Abschluss des Verkaufs steht unter Vorbehalt einer Anzahl von Bedingungen, wie auch der Zustimmung durch die TSX Venture Exchange.
Über Zinc One Resources Inc.
Zinc One ist auf den Erwerb, die Exploration und die Erschließung von aussichtsreichen und im fortgeschrittenen Ausbaustadium befindlichen Zinkprojekten in bergbaufreundlichen Rechtssystemen spezialisiert. Die Hauptaktiva von Zinc One sind die Mine Bongará und das Zinkoxidprojekt Charlotte Bongará im nördlichen Zentrum Perus. Das Zinkoxidprojekt Bongará war von 2007 bis 2008 ein Produktionsbetrieb, wurde aber im Zuge der internationalen Finanzkrise und dem damit einhergehenden Verfall des Zinkpreises stillgelegt. Im ehemaligen Produktionsbetrieb wurden beim Abbau der obertägigen und oberflächennahen nicht sulfidischen Zinkmineralisierung Zinkkonzentrationen von über 20 % und Ausbeuten von über 90 % erzielt. Es ist bekannt, dass sich zwischen dem Abbaugebiet und dem Zinkoxidprojekt Charlotte-Bongará in knapp sechs Kilometer Entfernung in nord-nordwestlicher Richtung – wo im Rahmen früherer Bohrungen mehrere oberflächennahe Zonen mit hochgradigen Zinkwerten durchschnitten wurden – Ausbisse von nicht sulfidischen Zinkerzen mit hohem Mineralisierungsanteil befinden. Das Unternehmen wird von einem erfahrenen Team aus Explorationsgeologen und Ingenieuren geleitet, die bereits Erfolge in der Errichtung und im Betrieb von Bergbaustätten verbuchen können.
Der technische Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Bill Williams, COO und Direktor von Zinc One, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 geprüft und genehmigt.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Unternehmens unter www.zincone.com oder über CEO, President und Director James Walchuck (Tel. (604) 683-0911, E-Mail: info@zincone.com).
FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS VON
ZINC ONE RESOURCES INC.
Unterschrift:
James Walchuck
CEO & President
Zukunftsgerichtete Aussagen
Die Informationen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den Annahmen zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung basieren. Diese Aussagen spiegeln die aktuellen Schätzungen, Ansichten, Absichten und Erwartungen des Managements wider. Sie stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar. Zinc One weist darauf hin, dass sämtliche zukunftsgerichteten Aussagen grundsätzlich ungewiss sind, und dass die tatsächlichen Leistungen von einer Reihe bedeutsamer Faktoren beeinflusst werden, von denen viele nicht im Einflussbereich der beiden Unternehmen liegen. Zu solchen Faktoren zählen unter anderem Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die relativ kurze betriebliche Existenz von Zinc One, die Umsetzung der geplanten Explorations- und Erschließungsprogramme im Zinkoxidprojekt Bongará und die Notwendigkeit der Einhaltung umweltrechtlicher und behördlicher Vorschriften. Demnach können die tatsächlichen und zukünftigen Ereignisse, Bedingungen und Ergebnisse erheblich von den Schätzungen, Ansichten, Absichten und Erwartungen, die in den zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, abweichen. Zinc One ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen offiziell zu aktualisieren oder zu berichtigen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.
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