An Flughäfen, in Supermärkten oder Krankenhäusern: Automatische Türsysteme sind vielerorts im Einsatz. Sie sind bequem, müssen jedoch achtsam genutzt werden. Sonst kann es bei automatischen Schiebe- und Drehtüren zu Unfällen kommen. Auch die Technik muss regelmäßig kontrolliert werden. Grundsätzlich ist der Betreiber für die Sicherheit der automatischen Türen verantwortlich. „Eine Prüfung muss mindestens jährlich stattfinden. Befindet sich die Tür jedoch in einem stark beanspruchten Bereich, sollte der Betreiber häufigere Prüfungen veranlassen“, sagt Ralf Korsten, Sachverständiger für Förder- und Maschinentechnik bei TÜV Rheinland. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Aspekte, die korrekte Montage sowie die Einbindung in die Gebäudesituation untersucht.

Besonderes Augenmerk wird auf die Kennzeichnung der Gefahrenstellen gelegt. Durch Prüfungen der technischen Sicherheitseinrichtungen wie Radar- oder Infrarot-Bewegungsmelder unterstützt TÜV Rheinland den Betreiber dabei, die Sicherheit auf einem hohen Niveau zu halten.

Kinder werden nicht immer von Sensoren erfasst
Technische Sicherheitsvorkehrungen wie Lichtschranken, Anwesenheitssensoren oder Abweiser sichern die Gefahrenstellen. Jedoch können Sensoren nicht den gesamten Bereich bis zum Boden vollständig überwachen. Kleinkinder oder Kinder, die gestürzt sind, werden so nicht zuverlässig erfasst. Kinder können sich außerdem an der Schließkante von Schiebetüren quetschen oder von den Türflügeln umgestoßen werden. „Eltern sollten ihre Kinder beim Durchqueren von automatischen Türen im Auge behalten und zur Sicherheit an die Hand nehmen“, betont Ralf Korsten.

Ältere Türsysteme nachrüsten

Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, automatische Türsysteme abzusichern. Dabei müssen der ordnungsmäßige Zustand und der aktuelle Stand der Technik gewährleistet sein. Kommt es dennoch zu einem Unfall, haftet in der Regel der Betreiber. Viele ältere Türsysteme können nachträglich mit verschiedenen Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet werden.

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