Geschenke für Geschäftsfreunde sind bis zu einem Nettowert von 35 Euro Betriebsausgabe – so steht es im Einkommensteuergesetz. Doch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom März 2017 schreckte alle auf: Denn das oberste Finanzgericht entschied, dass die Betriebsausgabe inklusive der Pauschalsteuer von 30 Prozent den Wert von 35 Euro nicht überschreiten darf. Da zudem noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu berücksichtigen waren, und da die Kirchensteuer in jedem Bundesland unterschiedlich hoch ist, hatte Ecovis geraten, dass das Geschenk für Geschäftsfreunde der Einfachheit halber 24,95 Euro nicht überschreiten darf.
„Dass diese Regelung total kompliziert ist, hat wohl jetzt auch die Finanzverwaltung eingesehen“, sagt Ecovis-Steuerberater Robin Große in Ahlbeck, „sie erlaubt Unternehmern jetzt, dass sie die schon vor dem Urteil gültige Vereinfachungsregel anwenden können.“
Wollen Sie zu Weihnachten Geschäftsfreunden eine Freude machen?
- Dann können Sie 35 Euro netto pro Beschenktem pro Jahr als Betriebsausgabe absetzen.
- Als Schenkender sollten Sie das Geschenk pauschal mit 30 Prozent versteuern plus Soli und Kirchensteuer.
„Denn ein Geschenk ist nur dann ein echtes Geschenk, wenn Geschäftsfreunde den Wert nicht selbst versteuern müssen“, sagt Ecovis-Steuerberater Große.
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