Ob am Fließband, auf der Baustelle oder im Büro – der Arbeitsschutz sollte immer Priorität haben. Insbesondere im produzierenden Gewerbe spielen Themen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eine übergeordnete Rolle. So muss ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter beispielsweise mit einer persönlichen Schutzausrüstung ausstatten, um zu vermeiden, dass deren Gesundheit beeinträchtigt wird. Ebenso gilt es, das Team für den Arbeitsschutz zu sensibilisieren, alle relevanten Unterweisungen durchzuführen und Schulungen anzubieten. „Viele Auftraggeber gehen auf Nummer sicher, wenn sie Fremdfirmen heranziehen und fordern ein entsprechendes Zertifikat“, erklärt Christoph Zimmermann, Experte für Zertifizierungen von Sicherheits- und Arbeitsschutz-Managementsystemen bei TÜV Rheinland. „So sehen sie, dass die beauftragte Firma wichtige Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Richtlinien einhält.“

Wege durch den Zertifikate-Dschungel
Für Unternehmen gibt es verschiedene Standards, die dabei helfen, den Arbeitsschutz zu organisieren. Dazu zählen in Deutschland SCC (Safety Certificate Contractors), SCCP (Safety Certificate Contractors for Petrochemicals) und SCP (Safety Certificate Personnel Leasing). Sie alle basieren auf unterschiedlich umfangreichen Fragenkatalogen und richten sich jeweils an spezielle Branchen. Alle Regelwerke legen klare Grenzwerte für die Unfallhäufigkeit fest. Außerdem geht es um Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) sowie Schulungen.

SCC und SCCP für technische Dienstleister
Hat beispielsweise ein Installationsbetrieb für Sanitär- und Heizungsbau weniger als 35 Mitarbeiter, kommt für ihn das SCC*-Regelwerk in Frage. Damit dokumentiert der Installateur, dass seine SGU-Aktivitäten erfolgreich geprüft wurden und er alle 27 Pflichtfragen erfüllt. Technische Dienstleister, die zusätzlich Subunternehmen mit Werkverträgen einsetzen oder mehr als 35 Mitarbeiter haben, können sich nach SCC** auditieren lassen. Vor allem Auftraggeber aus der Petrochemie und chemischen Industrie fordern dieses Zertifikat, aber auch in den Bereichen Energie (Kraftwerke) oder Anlagen- und Maschinenbau kommt es zur Anwendung. Um das Verfahren zu bestehen, müssen 40 Pflichtfragen und mehr als 50 Prozent der Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden. Für spezielle Dienstleister in der petrochemischen Industrie ist SCCP relevant. Es basiert auf dem Fragenkatalog nach SCC**. „Da hier unter anderem Zusatzfragen positiv zu beantworten sind, wie beispielsweise nach einem Verfahren zur Auswertung von Inspektionen, unterscheidet sich SCCP von SCC**“, betont Zimmermann. Von Personaldienstleistern, die ihre Mitarbeiter vorwiegend in der Petrochemie und der Chemie einsetzen, können Auftraggeber ein SCP-Zertifikat verlangen. Die für diese Bescheinigung relevanten Fragenkatalog-Kapitel sind speziell auf die Personaldienstleister ausgerichtet und drehen sich unter anderem um SGU, Schulungen und Informationsvermittlung.

Neue Norm ISO 45001
Den Unternehmen, die international tätig sind, empfiehlt Zimmermann, sich nach der neuen Norm ISO 45001 zertifizieren zu lassen, denn in England oder Südamerika ist SCC beispielsweise nicht bekannt. Sie tritt voraussichtlich ab Frühjahr 2018 in Kraft und löst damit OHSAS 18001 ab, das bisherige Regelwerk für Arbeitssicherheit. Bei der ISO 45001 geht es um ein umfassend angelegtes Managementsystem für Arbeits- und Gesundheitsschutz, unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. „Wer sich danach zertifizieren lassen will, muss eine Systematik vorweisen und zeigen, wie er Arbeitsschutz konkret umsetzt“, erklärt der TÜV Rheinland-Experte. „Hat eine Firma aber beispielsweise schon ein SCC-Zertifikat, ist sie für die Norm schon ziemlich gut aufgestellt.“

Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitssicherheit-zertifizierung

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