Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Möbelhauskette Ikea verpflichtet, künftig alte Elektrogeräte zurückzunehmen und Verbraucher über die gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, nachdem Ikea sich geweigert hatte, seine gegen das Elektrogerätegesetz verstoßende Praxis, alte Elektrokleingeräte nicht zurückzunehmen und Kunden nicht über deren Rückgaberechte zu informieren, zu unterlassen. Um eine bessere Beachtung der Vorschriften zu gewährleisten, fordert die DUH die Bundesregierung auf, die Nichteinhaltung der im Elektrogerätegesetz vorgeschriebenen Informationspflichten ebenso wie die Verstöße gegen die Rücknahmepflicht mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegen. Ferner fordert die DUH die Bundesländer auf, unangekündigte Händlerkontrollen durchzuführen und konsequent gegen Ordnungswidrigkeiten vorzugehen, um einen wirksamen Vollzug der Vorschriften sicherzustellen. Das Landgericht sah die Sache genau so (Az.: 3-10 O 16/17).
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