Der Reformationstag wird von evangelischen Christen am 31. Oktober gefeiert. Laut der Überlieferung soll Martin Luther am Abend vor Allerheiligen 1517 an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg 95 Thesen in lateinischer Sprache angeschlagen haben und leitete so die Reformation der Kirche ein. Der 31. Oktober ist seit der deutschen Wiedervereinigung gesetzlicher Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Baden-Württemberg ist der Reformationstag schulfrei. In Niedersachsen haben evangelische Schüler auf Antrag die Möglichkeit, für die Dauer eines Gottesdienstes vom Unterricht freigestellt zu werden. So ist es in "normalen" Jahren. Anders in diesem Jahr: Denn wer rechnen kann, hat bestimmt bemerkt, dass die historischen Ereignisse, die dem Reformationstag zugrundeliegen im Jahr 2017 genau ein halbes Jahrtausend zurückliegen. 500 Jahre Reformation sind ein Jubiläum, aufgrund dessen sich die Ministerpräsidentenkonferenz dafür aussprach, den Reformationstag 2017 bundesweit als gesetzlichen Feiertag zu begehen. Laut ARAG Experten stimmten die einzelnen Landtage über diesen Vorschlag ab. Zur Freude der Arbeitnehmer willigten alle Länder ein, sodass im Kalender in der kommenden Woche nun ein zusätzlicher, bundesweiter Feiertag verzeichnet ist.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.