Beide würdigten das Engagement der Familie Fuchs und sprachen von einem „schönen Tag“ – schließlich werde aus dem kleinen, erfolgreichen Dorfladen mit Metzgerei ein attraktiver Einkaufsmarkt. „Der neue Markt kann zum Versorgungs- und Kommunikationspunkt von Groß-Eichen und den umliegenden Dörfern werden. Und dass die nächste Generation schon in das Unternehmen eingebunden ist, lässt auf eine erfolgreiche Fortsetzung der Familientradition hoffen“, so die Hoffnung der Kreisspitze.
Der neue Einkaufsmarkt soll viermal so groß werden wie der jetzige und Ende 2018 seine Türen öffnen. Wichtige Voraussetzung für die hohe Fördersumme sei gewesen, dass mit dem Vorhaben nicht nur die Grundversorgung sichergestellt sondern mit dem Café auch ein Treffpunkt entstehe. „Zudem wird hier ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet“, so Dr. Mischak weiter, es entstehe ein Ausbildungsplatz im Metzgerhandwerk und ein Arbeitsplatz.
„Kleinstunternehmen des Handels und Handwerks sind für die Grundversorgung im ländlichen Raum unverzichtbar. Sie stellen sicher, dass Arbeitsplätze entstehen und die Bevölkerung mit einer breiten Palette an Waren und Dienstleistungen versorgt werden“, unterstrich auch Ministerin Priska Hinz. „Mehr als die Hälfte der Hessinnen und Hessen leben im ländlichen Raum. Darum haben wir als Politik auch eine besondere Verantwortung diesen Lebensraum nachhaltig für Zukunft zu sichern. Mit diesem neuen Förderangebot können wir gezielt Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützen, die helfen durch ihr wirtschaftliches Engagement die Grundversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.“ Das neue Förderprogramm sei übrigens keine Eintagsfliege, sondern werde im kommenden Jahr fortgesetzt, um den ländlichen Raum auch weiterhin zu stärken, versprach die Ministerin.
INFO
Im Dezember 2016 wurden im Bund die Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) erweitert. Das Landwirtschaftsministerium hat durch die Bereitstellung notwendiger Landesmittel und Verwaltungsvorschriften die Voraussetzungen geschaffen, dass bereits 2017 die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro ausgeschüttet werden konnten.
Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass Kleinstunternehmen (bis 10 Arbeitskräfte) aus Handwerk, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Mobilität, Gesundheit und Kultur von dieser Förderung partizipieren können. Die Zuwendungen sind gestaffelt und können bei Unternehmen mit Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bis zu 200.000 Euro betragen.
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