„Sexualisierte Gewalt an Jungen und Mädchen kann Leben zerstören. Sie verursacht extremes Leid und häufig lebenslange Belastungen für die Betroffenen. Deshalb müssen wir alles daran setzen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung offline wie online weiter konsequent zu verbessern. Betroffene brauchen nicht nur unsere Anerkennung, sondern auch konkrete Hilfen und Unterstützung.“
Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch findet auf Initiative des Europarats bereits zum dritten Mal statt und richtet in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf den Kinder- und Jugendschutz im digitalen Umfeld. Mit der Einsetzung dieses Tages will der Europarat auch die Umsetzung der Lanzarote-Konvention unterstützen, die seine Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, alle Formen sexualisierter Gewalt an Kindern zu verurteilen und dagegen anzukämpfen. Deutschland hat das Übereinkommen am 18. November 2015 ratifiziert.
Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung Betroffener in Deutschland ist das Netz spezialisierter Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, das sich in den letzten vierzig Jahren entwickelt hat. Es bietet Betroffenen unbürokratische und fachlich fundierte Unterstützung und Beratung. Darüber hinaus beraten spezialisierte Fachberatungsstellen Angehörige, Fachkräfte und Institutionen wie Kitas oder Schulen zum Thema sexualisierte Gewalt und sind damit auch wichtige Kompetenzzentren in der Prävention.
Mit dem Ziel, die Versorgung von Betroffenen zu verbessern, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die „Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend“ (BKSF) als bundesweite Vernetzungsstelle und politische Interessenvertretung der spezialisierten Fachberatung. Am 16. und 17. November hat die BKSF zu einer Konferenz nach Berlin eingeladen. Hier wurden neue Strategien und Ideen für eine stabile und bedarfsgerechte Versorgung von Betroffenen diskutiert. An beiden Tagen fanden sich etwa 150 Fachleute zusammen, um gemeinsam Zukunftsmodelle zu entwickeln. Unter dem Motto „Auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Unterstützung von Betroffenen“ standen rechtliche und finanzielle Aspekte, aber auch transkulturelle Perspektiven im Mittelpunkt. Hier wurde etwa diskutiert, was die Fachpraxis tun kann, um bislang unterversorgte Gruppen besser zu erreichen. (www.bundeskoordinierung.de)
Einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung bietet auch das vom Bundesjugendministerium geförderte Kinder- und Jugendtelefon sowie das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer. Hier erhalten betroffene Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungspersonen kostenlos und anonym per E-Mail oder Telefon Rat, Hilfe und Unterstützung (www.nummergegenkummer.de).
Speziell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum weisen die vom Bundesjugendministerium geförderten Beschwerdestellen der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und des eco – Verband Internetwirtschaft sowie jugendschutz.net auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos von Kindern und ein Bewusstsein für mögliche Risiken hin. Zur Aufklärung engagieren sich die Organisationen im Rahmen des Aktionstages mit verschiedenen Informationsaktivitäten in sozialen Netzwerken und geben fachliche Hinweise zum Thema (www.internet-beschwerdestellen.de).
Auch das Deutsche Kinderhilfswerk sensibilisiert in einer aktuellen, vom Bundesjugendministerium finanziell unterstützen Kampagne für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medien (www.dkhw.de/…).
Das Bundesjugendministerium engagiert sich beim Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter in der Behindertenhilfe. Das Bundesmodellprojekt „BeSt – Beraten und Stärken“ zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen wird bis 20120 verlängert. Es wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (DGfPI) und bundesweit zehn spezialisierten Fachberatungsstellen durchgeführt wird.
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