Die Naturschutzgebiete "Ziegelwerder" sowie "Kaninchenwerder und Großer Stein im Schweriner See" sind wieder offen für Wassersportler. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat jetzt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Naturschutzgebietsbefahrensverordnung für die beiden Naturschutzgebiete "Kaninchenwerder und Großer Stein im Schweriner See" sowie "Ziegelwerder" geändert. Damit werden in den betreffenden Gebieten bestimmte Abschnitte wieder zum Ankern und Liegen freigegeben. Die Befahrensverordnung tritt mit Verkündung im Bundesgesetzblatt noch im November 2017 in Kraft.

Christian Schmidt, geschäftsführender Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Dies ist eine gute Nachricht für alle Wassersportler. Mit der neuen Befahrensverordnung können sie nun wieder einige ihrer angestammten Reviere im Schweriner See nutzen. Gleichzeitig berücksichtigen wir weiterhin die Belange des Natur- und insbesondere Vogelschutzes der Inseln. Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern:

Die Änderung der Befahrensregelung durch das Bundeministerium ist ein Durchbruch für Wassersportler und Naturschutz. Ich freue mich, dass wir zu einer tragfähigen Lösung im Umgang mit der Befahrensregelung auf dem Schweriner See gelangt sind. Mit der jetzigen Regelung kommen wir den Interessen der Segler entgegen und unterstützen zudem die Stadt Schwerin in der wassertouristischen Entwicklung.

Der Schweriner See gehört zur Bundeswasserstraße Stör und ist damit Teil der Müritz-Elde-Wasserstraße.

Informationen zur 3. Verordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung finden Sie hier.

Informationen zur Naturschutzgebietsbefahrensverordnung – NSGBefV: https://www.gesetze-im-internet.de/nsgbefv/BJNR025380987.html

 

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