● BfN-Präsidentin: „Versachlichung der Diskussion ist dringend nötig“
● Erste Fachtagung des Bundesamtes für Naturschutz zur neuen EU-Verordnung

Alligatorkraut, Nilgans und Waschbär sind drei invasive Arten, die neben 46 weiteren Arten auf der EU-Unionsliste invasiver Arten stehen. Aber was bedeutet die Listung konkret für die Bundesländer und den Bund? Wie lassen sich Vorgaben und auch Fristen erfüllen? Welchen Spielraum lassen die juristischen Texte in der Praxis? Fragen wie diesen geht die erste Fachtagung zur Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive Arten in Deutschland nach, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am 21. November 2017 in seinen Räumlichkeiten in Bonn organisiert.

„Die EU-Verordnung schafft zwar einen klaren rechtlichen Rahmen zum Umgang mit invasiven Arten. Für deren Umsetzung müssen wir uns aber auf effektive und mit vertretbarem Aufwand leistbare Vollzugswege verständigen. Notwendig ist dazu eine klar formulierte Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern“, fordert BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. Ziel der ersten Tagung zur Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland ist es, zu zeigen, wo der Naturschutz des Bundes und der Bundesländer in Bezug auf die invasiven Arten aktuell steht, welche Erfahrungen bislang gesammelt wurden und welche Anforderungen künftig zu bewältigen sind. „Beim Thema invasive Arten brauchen wir dringend eine Versachlichung der Diskussion. Dazu sind Information und Austausch ganz wesentlich. Denn schließlich bringt nur ein vergleichsweise kleiner Teil der gebietsfremden Arten die biologische Vielfalt in Bedrängnis und hat daher als invasiv zu gelten. Angesichts einer weit verbreiteten Diskussion im Naturschutz um das Heimische und Fremde, ist mir diese Tatsache besonders wichtig.“

Das Informationsbedürfnis zur EU-Verordnung und deren Umsetzung ist jedenfalls groß: So haben weit mehr Personen Interesse bekundet als Plätze zur Verfügung stehen. Der überwiegende Teil der 130 Teilnehmenden ist vor allem in Naturschutzbehörden auf kommunaler, aber auch auf Landesebene tätig. Auch fachlich ist die Tagung hochkarätig besetzt: So spricht Stefan Leiner, Vertreter der EU-Kommission, über die EU-Verordnung aus europäischer Sicht und Gabriele Obermayr vom Umweltministerium in Wien gibt einen Erfahrungsbericht über die Umsetzung der EU-Verordnung in Österreich. Eindeutigen Schwerpunkt des Programms bilden aber Vorträge zum Stand der Umsetzung auf Bundes- und Länderebene. So werden Früherkennung und Sofortmaß-nahmen ebenso thematisiert wie die Pfade nicht vorsätzlicher Einbringung. Vorgestellt werden auch die geplanten Inhalte der Managementpläne für inzwischen weit verbreitete Arten sowie Ansätze für eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung zum Schutz vor invasiven Arten.

Die Unionsliste, die im August 2016 in Kraft getreten ist und jährlich aktualisiert werden soll, umfasst mittlerweile 49 Arten. In Deutschland treten derzeit mindestens 32 der aktuell gelisteten Tier- und Pflanzenarten auf. Teilweise sind sie bereits weit verbreitet, wie etwa das Drüsige Springkraut, Bisam, Nilgans oder Waschbär. Andere Arten wie die Wasserhyazinthe, der Chinesische Muntjak oder der Heilige Ibis wurden bisher in Deutschland nur selten in freier Natur nachgewiesen. Der Verbreitungsschwerpunkt invasiver gebietsfremder Arten liegt mit jeweils 27 Arten in drei bevölkerungsreichen westlichen Bundesländern: Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Betroffen sind jedoch alle Bundesländer.

Um das Erkennen invasiver gebietsfremder Arten der Unionsliste sowie deren Beseitigung oder Kontrolle zu erleichtern, hat das BfN jetzt eine Publikation mit Steckbriefen der 49 Arten mit wesentlichen Angaben zu Vorkommen, Aussehen, Verwechslungsmöglichkeiten sowie Beseiti-gungs- und Kontrollmaßnahmen veröffentlicht. Das BfN-Skript „Die invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 – Erste Fortschreibung 2017“ steht als PDF-Download auf der BfN-Website zur Verfügung: http://neobiota.bfn.de/…

Hintergrund

Am 1. Januar 2015 ist die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft getreten. Sie gilt in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar.

Nach der Verabschiedung im Verwaltungsausschuss am 4. Dezember 2015 und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 14.07.2016 als Durchführungsverordnung der Kommission ist die erste Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) mit 37 Tier- und Pflanzenarten am 03.08.2016 in Kraft getreten. Um gelistet werden zu können, muss eine gebietsfremde Art die von der EU festgelegten Kriterien erfüllen. So muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass eine Art nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität oder die damit verbundenen Ökosystemleistungen (wie z.B. die Trinkwasserqualität) hat. Zudem werden auch nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Wirtschaft in die Bewertung einbezogen. Die erste Ergänzung der EU-Unionsliste um zwölf Arten ist am 02.08.2017 in Kraft getreten. Von den derzeit insgesamt 49 Arten der Unionsliste gehören 23 zur Gruppe der Gefäßpflanzen und sieben zu den Wirbellosen Tierarten. Unter den 19 Wirbeltierarten befinden sich nun auch Nilgans, Bisam und Marderhund, dessen Listung jedoch erst ab 02.02.2019 gilt.

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