Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen fordert in ihrer Wintersitzung einen Pakt für berufliche Bildung. „Wir wollen mit ihr ganz bewusst ein bildungspolitisch öffentlich wahrnehmbares Zeichen setzen: Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung“, hob Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert hervor.

Die neue Bundesregierung müsse nach vielen Jahren intensiver Hochschulförderung – deren Berechtigung gar nicht angezweifelt werden solle – die Gleichwertigkeit beruflicher Bildung herausstellen. Neben einer wesentlich verbesserten Ausstattung der Berufsschulen und der weiterhin dringend notwendigen Förderung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks müsse auch die Meisterausbildung für fortbildungswillige junge Menschen noch attraktiver als bisher beworben werden.

Präsident Harald Herrmann verweist in diesem Zusammenhang auf ein nachahmenswertes Beispiel des Bundeslandes Niedersachsen: „Dort hat man sich vor einiger Zeit zusammen mit den Handwerksorganisationen auf eine ‚Niedersächsische Meisterprämie’ geeinigt.“ Alle Meister, die seit dem 1. September 2017 ihre Prüfung erfolgreich abgelegt und ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen hätten, sollten eine Anerkennungsprämie von 4.000 Euro bekommen.

Niedersachsen wolle sich außerdem dafür einsetzen, dass im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetzes die Meisterausbildungskosten künftig vollständig als Zuschuss übernommen werden. Damit wolle dieses Bundesland den sinkenden Zahlen bei Meisterprüfungen begegnen. Es folge damit anderen Bundesländern, in denen es ebenfalls bereits eine vergleichbare Förderung gebe.

„Zusammen mit dem Baden-Württembergischen Handwerkstag hoffen wir, dass Baden-Württemberg diesem Beispiel Niedersachsens folgt“, ergänzt Hauptgeschäftsführer Eisert. Im Rahmen des Strategieprojekts „Handwerk 2025“, das den Betrieben im Land die Bewältigung der Herausforderungen der nächsten Jahre u. a. in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Personalentwicklung erleichtern solle, wäre das ein guter Baustein.

Die Unionsparteien hätten angeblich in ihrem Regierungsprogramm die Absicht formuliert, dass bei bestandener Meisterprüfung die angefallenen Gebühren über einen Meisterbonus erstattet werden sollen. „Wenn es nur die Prüfungsgebühren im engeren Sinne seien, dann ist das zu wenig – aber zumindest ein Anfang“, so Herrmann. Bleibe nur zu hoffen, dass dieser Bestandteil im Regierungsprogramm nicht irgendwelchen weiteren Sondierungsgesprächen zum Opfer falle.

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