„Die Politik muss respektieren, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf auch im Umgang mit Asylsuchenden nach den Geboten der ärztlichen Ethik und den Geboten der Menschenrechte ausüben": Mit dieser Erklärung von Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach hatte sich die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) schon am 14. Februar 2017 in einer Pressemitteilung gegen die Instrumentalisierung von Ärztinnen und Ärzten bei der Abschiebung von Asylsuchenden ausgesprochen. Am 25. November 2017 bekräftigte die Delegiertenversammlung der LÄKH die Presseerklärung erneut und unterstrich, dass die Ärztliche Berufsordnung für alle Ärztinnen und Ärzte gilt.

Die Vertreter der hessischen Ärzteschaft forderten die zuständigen Ministerien auf, das Präsidium bei der Einhaltung der Berufsordnung auch bei beamteten Ärztinnen und Ärzte in Behörden zu unterstützen. Wörtlich heißt es in dem Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen: „Mit Sorge beobachten wir daher, z.B. im Fall von Prof. Bernd Gailhofer (Anzeige des Wetteraukreises gegen den Leiter der Psychiatrischen Klinik der Universität Gießen im Frühjahr 2017; das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt), eine mangelnde Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer durch die zuständigen Behörden. Dabei erscheint es aufgrund aktueller Entwicklungen in der Asylpolitik eher schwerer geworden zu sein, entsprechend der Berufsordnung zu handeln. (§2 (1)„ Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können!‘)

Nach dem 2004 geänderten Heilberufsgesetz unterliegen auch beamtete Ärztinnen und Ärzte der Berufsgerichtsbarkeit der LÄKH. Die Zurückhaltung der Behörden gegenüber der LÄKH Namen von beamteten Ärztinnen und Ärzten zu nennen, gegen die ein Anfangsverdacht besteht, gegen die Berufsordnung verstoßen zu haben, ist nicht länger hinzunehmen.“

Die hessischen Delegierten verwiesen in ihrem Beschluss auf eine Erklärung des Deutschen Ärztetages von 1996, wonach die Abschiebung, die per se eine große Belastung für die Betroffenen darstelle, bei körperlich oder seelisch Kranken nicht zum erneuten Trauma werden dürfe. 1999 hatte das Parlament der deutschen Ärzteschaft erklärt, dass Abschiebehilfe durch Ärzte (Flugbegleitung, zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer "Reisefähigkeitsbescheinigung" unter Missachtung fachärztlich festgestellter Abschiebehindernisse) mit in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar seien. Auf dem Deutschen Ärztetag 2017 wurde die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten im Zusammenhang mit dem 1 6-Punkte-Plan der Bundesregierung zur schnelleren und konsequenteren Abschiebung von Asylbewerbern abgelehnt.

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