Das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingebrachte neue Raumordnungsgesetz ist heute in Kraft getreten. Ziel der Raumordnung ist es, in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche und ökologische Verhältnisse herzustellen. Mit der Gesetzesnovelle wird u. a. die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten gestärkt.

Bundesminister Christian Schmidt:

Deutschland lebt von der Vielfalt seiner Regionen. Um diese Vielfalt zu stärken, brauchen wir überall gleichwertige Lebensverhältnisse – in ländlichen Räumen ebenso wie in Ballungszentren, in strukturschwachen Regionen genauso wie in strukturstarken. Mit dem neuen Raumordnungsgesetz stärken wir die Regionen in unserem Land: Wir verbessern die Bürgerbeteiligung, schaffen mehr Transparenz und planen für den Hochwasserschutz über Ländergrenzen hinweg.

Kernpunkte des neuen Raumordnungsgesetzes sind: Dem Klimawandel soll besser begegnet werden können. Dazu wird das BMVI ermächtigt, länderübergreifende Bundesraumordnungspläne für den Hochwasserschutz aufzustellen. Für die Aufstellung und Abstimmung von Raumordnungsplänen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee werden in Umsetzung der Vorgaben der europäischen Richtlinie zur maritimen Raumordnung die Verfahrensschritte konkretisiert.

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