Am 1. Dezember 2017 trat das zwischen Deutschland und der Republik Albanien geschlossene Sozialversicherungsabkommen in Kraft. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte beider Länder. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin. Wer in Deutschland und Albanien gearbeitet hat, genießt durch das Abkommen zukünftig Vorteile bei der Rente. Unter anderem können die für einen Rentenanspruch notwendigen Versicherungszeiten nun in beiden Ländern erworben werden. Dadurch lassen sich Lücken im Versicherungsverlauf schließen. Berechnet werden die Renten aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten.

Vorteilhaft ist das Abkommen auch für vorübergehend im anderen Vertragsstaat beschäftigte Arbeitnehmer. Wird beispielsweise ein in Deutschland Beschäftigter von seinem Arbeitgeber nach Albanien entsandt, um dort eine Arbeit für ihn auszuführen, gelten für diese Beschäftigung während der ersten 24 Kalendermonate weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Beschäftigte müssen also nicht mehr vom deutschen in das albanische Rentensystem wechseln. Das Gleiche gilt umgekehrt für Entsendungen aus Albanien.

Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zu dem Abkommen beinhaltet die Fachinformation 6/2017 der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, findet man unter
www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter "Schnell zum Ziel", oder direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen. Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten im Ausland gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800.

 

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