Ab 25. Mai 2018 gilt die europaweite Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) aber viele Unternehmen stecken noch mitten in den Vorbereitungen oder haben noch nicht damit begonnen. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. rät Betrieben, die sich bis jetzt kaum mit den neuen Anforderungen beschäftigten, ein Projektteam aus IT-Sicherheits- und Datenschutzverantwortlichen zur Umstellung zu initiieren. „Aufgrund der knappen Zeit und des hohen Entscheidungsbedarfes sollte das Projekt direkt an die Geschäftsleitung angebunden sein“, schrieb BvD-Vorstand Thomas Spaeing in einem Gastbeitrag für die Beilage „Datenschutz“, die am Freitag von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) verbreitet wird.

Das Projektteam sollte sich mithilfe einer GAP-Analyse zunächst einen Überblick verschaffen, welche Punkte der DS-GVO dringend realisiert werden müssen und entsprechende Prozesse etablieren. „Wichtig ist, die bisherigen Dokumentationen zu überprüfen und an das neu geforderte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mit Risikoanalyse je betroffener Personengruppe anzupassen. Bei hohen Risiken ist eine Datenschutzfolgeabschätzung durchzuführen“, schrieb Spaeing.

Weitere Kernpunkte: „Verträge mit Dienstleistern überprüfen und anpassen“ sowie Prozesse installieren, um die Rechte der Betroffenen sicherzustellen. Auch für die Pflicht zur regelmäßigen und fristgerechten Meldung bei den Aufsichtsbehörden der Länder sollten die Unternehmen ein Verfahren entwickeln, rät Spaeing.

„Für viele Unternehmen wird die Umstellung zum 25. Mai 2018 nicht abgeschlossen sein“, erklärte Spaeing. Die Firmen sollten aber bis dahin „einen guten Überblick besitzen, was alles zu tun ist“ und die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen eingeleitet haben.

Auf bvdnet.de stellt der Verband Stellungnahmen, Auslegungen und Checklisten für die Vorbereitungen zum 25. Mai 2018 zur Verfügung. Interessierte erhalten in der Geschäftsstelle eine Übersicht der BvD-Datenschutzexperten in den Regionen.

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