"Vom Ladenhüter zum Topthema: Um sich als Partei der Gerechtigkeit zu profilieren, hat die SPD wieder die ‚Bürgerversicherung‘ aus der Schublade geholt und zum zentralen Thema für die Koalitionsverhandlungen erhoben.

Doch  der Vorwurf einer ‚Zwei-Klassen-Medizin‘ im derzeitigen dualen Krankenversicherungssystem   aus   gesetzlicher   und   privater Krankenversicherung ist schlichtweg falsch", stellt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, fest.

"Tatsächlich haben in Deutschland alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer  hochwertigen  medizinischen  Versorgung.  Der  Wettbewerb  aus Gesetzlicher  und  Privater  Krankenversicherung in einem gemeinsamen Versorgungssystem  erweist sich als Sicherung gegen Rationierung und ‚Zwei-Klassen-Medizin‘."

Dass von angeblichen Versorgungsdefiziten keine Rede sein könne und die medizinische Versorgung in Deutschland zu Recht einen hervorragenden Ruf genieße,    machten    wissenschaftliche    Untersuchungen   zu Versorgungsunterschieden in Europa deutlich, erklärt von Knoblauch zu Hatzbach. "Im Unterschied zu den meisten anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland Wahl- und Therapiefreiheit. Das heißt, dass Patienten einen direkten Zugang zum Facharzt ihrer Wahl und im europäischen Vergleich die kürzesten Wartezeiten haben." Auch die Europäische Kommission lobe in ihrem, im November 2017 vorgestellten deutschen Gesundheitsprofil den großzügigen Leistungskatalog, das hohe Niveau der Gesundheitsleistungen und den generell guten Zugang zu diesen.

"Anders als die Klagen der Befürworter der ‚Bürgerversicherung‘ über die vermeintliche Ungerechtigkeit im deutschen Gesundheitssystem suggerieren, ist die Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht von der individuellen Finanzkraft abhängig", macht von Knoblauch zu Hatzbach deutlich. "Im europäischen Vergleich sind wir das Land mit den geringsten Tendenzen zur Leistungsrationierung. Auch fließen die Steuergelder aller Bürgerinnen und Bürger in das hierzulande für alle Patientinnen und Patienten offen stehende Versorgungssystem."

Gesetzlich  Versicherte  hätten also von der Abschaffung des dualen Krankenversicherungssystems keine Vorteile, fasst von Knoblauch zusammen. "Die Nachteile liegen jedoch auf der Hand: Eine Einheitskasse – und nichts anderes verbirgt sich hinter der ‚Bürgerversicherung‘ auf längere Sicht – würde einerseits zu einer Senkung des Leistungsniveaus und anderseits zu einer  Ausweitung  von  Zusatzversicherungen  führen,  die  sich nur Besserverdienende leisten können. Das wiederum verstehe ich unter einer ‚Zwei-Klassen-Medizin‘."

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