Wer träumt nicht von der reichen Erbtante, die einem ungeahnte Reichtümer beschert. Dumm nur, wenn die Tante stirbt, ohne eine Aufstellung ihres Vermögens gemacht zu haben. Wie finden die Erben heraus, wo sich Konten, Sparbücher oder Schließfächer befinden? Die ARAG Experten geben Tipps, wie Angehörige die Nadel im Heuhaufen finden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Recherche ist der Nachweis des Auskunftsrechtes, das sich einem Erbschein oder Testament ergibt. Und nicht immer sind diese Nachforschungen kostenfrei.

Was passiert, wenn Bankkunden nicht erreichbar sind?

Wenn Post an den Bankkunden wiederholt als unzustellbar zurückkommt, forschen Geldinstitute in der Regel nach dem neuen Wohnsitz, bevor der Kontakt zum Kunden dauerhaft abbricht. Über Anfragen beim Einwohnermeldeamt oder der Umzugsdatenbank der Deutschen Post kann die neue Adresse meist schnell herausgefunden werden. Bleibt ein Konto jedoch 30 Jahre lang unangetastet, muss das Guthaben nach geltendem Bilanz- und Steuerrecht ausgebucht werden. Sollte später doch noch ein Kontoinhaber oder dessen Erbe auftauchen, benötigen sie entsprechende Nachweise, bevor das Geld zurückgezahlt wird.

Spurensuche in Deutschland

Da es nach Auskunft der ARAG Experten hierzulande keine Meldepflicht für verwaiste Konten gibt, kann die Suche nach vergessenen Schätzen auf Konten und in Schließfächern anstrengend und zeitintensiv werden. Ohne Anhaltspunkt, wo die tote Tante ihr Vermögen aufbewahrt hat, müssen alle Bankverbände nämlich einzeln abgeklappert werden. Bei der Sparkasse findet man Konten über eine E-Mail an den Verband (nachforschung@dsgv.de), an die eine Kopie des Erbscheines oder Testaments angehängt werden muss. Auch bei Volks- und Raiffeisenbanken gibt es aus Datenschutzgründen keine zentrale Auskunftsstelle. Hier beschränkt sich die Nachforschung auf das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt wohnte oder in dem Konten vermutet werden (www.bvr.de/Service/Kontonachforschung).

Bankinstitute forschen immerhin in bis zu drei Bundesländern nach verschollenen Konten und Sparbüchern. Mit Erbschein oder Testament können Angehörige sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden (www. bankenverband.de oder 030 16 63-0).

Spurensuche im Ausland

Vielleicht hatte die reiche Erbtante sogar ein Konto in der Schweiz. Dann haben die Erben Glück, denn unser Nachbar regelt Nachforschungen über den Bankenombudsmann als zentrale Stelle. Neben Kopien von Personalausweis und Erbschein muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, dann wird in der ganzen Schweiz gesucht. Will man ein Konto in Luxemburg aufstöbern, wird es schon etwas komplizierter. Die Luxemburger Bankenvereinigung schickt Hinterbliebenen alle relevanten Unterlagen, die sie benötigen, um bei den in Frage kommenden Banken selbst nachzuforschen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass die Informationen nur in englischer Sprache zur Verfügung stehen.

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