Viele Geschädigte des VW Abgasskandal stellen sich derzeit die Frage, wann Ihre Ansprüche endgültig verjähren. Viele Internetberichte verweisen auf das Jahresende 2017 und teilen mit, dass nach diesem Zeitpunkt keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Dies ist falsch.

Die Verjährung endet erst Ende 2018, so dass Geschädigte des VW Abgasskandal auch im Jahre 2018 noch Ansprüche geltend machen können.

Dies gilt in jedem Fall für Schadensersatzansprüche gegen VW, mit denen die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eine Minderung des Kaufpreises verlangt werden kann. Gemäß §§ 195, 199 BGB beginnt die Verjährung gegenüber VW erst dann zu laufen, wenn ein Geschädigter Kenntnis von der Abgasmanipulation erhalten hat. Dies war im Jahre 2015. Die Verjährung hat daher erst mit Schluss des Jahres 2015 zu laufen begonnen und läuft insgesamt 3 Jahre. Dies bedeutet, dass die Ansprüche gegen VW erst Ende 2018 verjähren werden.

Im Internet finden sich auch zahlreiche Berichte, dass Ansprüche gegenüber den Händlern endgültig Ende 2017 verjähren werden. Auch dies ist nicht richtig. Grundsätzlich verjähren Ansprüche zwar 2 Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs und die Händler haben bis Ende 2017 auf die Einrede der Verjährung verzichtet, jedoch gibt es im BGB in § 438 Abs. 3 eine Sondervorschrift zu Verjährung. Hatte der Händler Kenntnis von der Manipulation oder muss er sich das Verhalten von VW zurechnen lassen, gilt ebenfalls die kenntnisabhängige Verjährung von 3 Jahren, die erst Ende 2018 endet. Bisher ist in der Rechtsprechung höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Händler sich das Verhalten von VW zurechnen lassen muss. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt diese Auffassung. Die Landgerichte Köln und Stuttgart haben sich bereits dazu geäußert, dass ein Händler aufgrund der Sondersituation sich das Verhalten von VW zurechnen lassen muss. Das Landgericht München I, 23 O 23033/15 hat bereits geurteilt, dass ein Händler sich das Verhalten von VW zurechnen lassen muss. Deshalb werden auch die Ansprüche gegenüber den Händlern erst Ende 2018 verjähren.

Die Internetberichte sind daher mit Vorsicht zu genießen. Geschädigte des VW Abgasskandal zu können bis zum Jahresende 2018 Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bundesweit massenhaft Urteile gegen VW und gegen verschiedene Händler erstritten und ist somit die erfolgreichste Kanzlei bundesweit. Es werden mehr als 5000 Gerichtsverfahren geführt und auch im Jahre 2018 werden zahlreiche weitere Klagen hinzukommen. Geschädigte sollten sich daher spätestens 2018 dafür entscheiden, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Chancen auf Schadensersatz sind sehr gut.

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