Wer vor Beginn der regulären Altersrente in den Ruhestand geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat kürzt die gesetzliche Rentenversicherung den erworbenen Anspruch um 0,3 Prozent. Insgesamt können dadurch bis zu 14,4 Prozent der Rentenleistung verloren gehen.

Versicherte, die trotz frühem Renteneintritt volle Leistungen beziehen wollen, können mit freiwilligen Einzahlungen Kürzungen ihrer Rentenansprüche ausgleichen. Bislang war dies ab 55 Jahren möglich, allerdings nur mit einer Einmalzahlung. Viele Beschäftigte konnten sich das nicht leisten. Die neue Flexi-Rente erweitert jetzt den Spielraum. „Freiwillige Beitragszahlungen sind nun schon ab 50 möglich – und das auch in monatlichen Raten“, betont Moritz Fleischmann, Vorsorgeexperte beim VZ Vermögenszentrum in Düsseldorf. Monatsbeiträge und der längere Zeitraum machen es leichter, selbst hohe Summen einzuzahlen.

So errechnet sich die Höhe der Ausgleichszahlungen

Viele Beschäftigte fragen sich, wie hoch die Ausgleichzahlungen ausfallen, um drohende Rentenabschläge auszugleichen. Das Beispiel eines um drei Jahre vorgezogenen Ruhestands zeigt, dass es sich dabei nicht um Peanuts handelt:

Herr Mustermann erwartet bei regulärem Renteneintritt 1.500 Euro Rente. Er möchte drei Jahre früher in den Ruhestand gehen, dadurch droht ihm ein Rentenabschlag von 10,8 Prozent. Um den Abschlag komplett auszugleichen, müsste er seinen Rentenanspruch um 182 Euro steigern. Denn 1.500 Euro müssen dann 89,2 Prozent des gesamten Rentenanspruchs entsprechen (100 % Rente – 10,8 % Abschlag). Der gesamte Anspruch beträgt folglich 1681,61 Euro, was einen Unterschied von rund 182 Euro ergibt.

Jetzt rechnet Herr Mustermann aus, was ihn das Ganze kostet. Dazu benötigt er die Anzahl der Entgeltpunkte, die der Mehr-Rente von 182 Euro entspricht. Beim aktuellen Rentenwert von 31,03 Euro je Rentenpunkt sind das 5,87 Punkte. Entgeltpunkte repräsentieren die individuell erzielten Rentenanwartschaften. Jeder dieser Punkte kostet derzeit einen Beitrag von 6.938 Euro. Der Betrag ergibt sich aus dem durchschnittlichen Bruttogehalt aller Versicherten (37.103 Euro) multipliziert mit dem aktuellen Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,7 Prozent. Der Ausgleich von 5,87 Entgeltpunkten kostet Herrn Mustermann demnach 40.726 Euro.

Ausgleichzahlungen sind rentabel

„Trotz der nicht geringen Kosten können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eine gute Option sein, um seine Rente aufzupeppen – vor allem bei niedrigen Zinsen“, findet Fleischmann. Die Zusatzbeiträge seien häufig attraktiver als das Sparen mit Tagesgeld oder einer privaten Rentenversicherung. Die „Rendite“ der gesetzlichen Rente könne sich durchaus sehen lassen, denn der ausschlaggebende Rentenwert wurde in den letzten Jahren teils kräftig erhöht. Die Anpassungen betrugen zwischen 0,25 und 4,25 Prozent pro Jahr. Verglichen mit einer privaten Rentenversicherung kann die zu erwartende Mehrrente durch freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung unterm Strich bis zu einem Drittel höher ausfallen, so die Berechnungen des VZ Vermögenszentrums.

Alternative: Eigenes Ansparen mit Wertpapieren

Wer keine freiwilligen Zusatzbeiträge leisten möchte, der kann eigenes Vorsorgekapital mit einem gut gemanagten Wertpapierdepots ansparen. Als Grundlage dienen Fonds und ETFs. Die Titelauswahl richtet sich nach dem Anlagehorizont und dem Risikoprofil des Anlegers sowie nach seiner steuerlichen und finanziellen Gesamtsituation. Weniger Erfahrene Anleger sollten aber vorab eine umfassende Analyse durch erfahrene Finanzprofis vornehmen lassen.

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