Die Schweiz ist der beliebteste Auslandsmarkt für Handwerker aus Baden- Württemberg. Zwei von drei exportierenden Betrieben sind auch in der Schweiz tätig. Die kurzen Wege ins Nachbarland, die kulturelle Nähe und das hohe Preisniveau machen den Markt so attraktiv. Doch das Arbeiten im Ausland ist nicht ganz einfach. Seit diesem Jahr wird es für die Handwerksbetriebe etwas komplizierter und für die Kunden womöglich teurer.

Seit dem 1. Januar 2018 müssen deutsche Handwerksbetriebe, die Arbeiten in der Schweiz ausführen, eine Schweizer Umsatzsteuernummer beantragen, wenn der weltweite Umsatz (Sitz und Ausland) des Unternehmens einen Schwellenwert von 100.000 Schweizer Franken (ca. 85.000 Euro) übersteigt. Dabei ist der Umsatz eines Unternehmens entscheidend, den es in Deutschland und im Ausland insgesamt erzielt. Bislang war nur der steuerbare Umsatz in der Schweiz ausschlaggebend. Die Änderung betrifft damit fast alle Betriebe, die in der Schweiz tätig sind.

Nicht betroffen von der neuen Regelung sind reine Warenlieferungen. Ein Fensterbauer aus der Region, der seine Fenster lediglich in die Schweiz liefert, wäre von der Regelung also nicht betroffen. Möchte er diese jedoch vor Ort montieren, benötigt er eine Umsatzsteuernummer und muss einen Steuervertreter im Land benennen. Das bedeutet mehr Bürokratie und kostet die Betriebe Zeit und Geld. Dieser Mehraufwand wird die Leistungen voraussichtlich auch für Privatkunden verteuern.

Trotz aller Bürokratie bietet sich der eidgenössische Markt an: "Wir raten Betrieben, sich jetzt intensiv mit den Regeln vertraut zu machen. Auch wenn es aufwendig ist, die Schweiz und die EU sind gute Märkte, auf denen sich schon viele Betriebe ein zweites Standbein aufgebaut haben ", sagt Thomas Dressler, zuständig für Wirtschaftsförderung bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Sein Tipp: Betriebe, die im Ausland tätig sind, sollten sich rechtzeitig die Unterstützung des Beraters für Wirtschaftsförderung bei der Handwerkskammer einholen. „Denn Bürokratiehürden sind zwar lästig, werden aber von vielen Betrieben erfolgreich überwunden.“

Weitere Infos gibt es beim kostenfreien Webinar „Schweiz – so reagieren Sie auf die neue Mehrwertsteuerpflicht“ am 24. Januar 2018.

Infos: www.handwerk-international.de/….

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de

Ansprechpartner:
Detlev Michalke
Pressesprecher
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: michalke@hwk-mannheim.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.